Zoll
Zollwert-Rechner (CIF)
Berechnen Sie den Zollwert nach Transaktionswertmethode: Warenwert FOB plus Beförderungskosten und Versicherung bis zur EU-Außengrenze (CIF).
Auf den Punkt
Der Zollwert nach Art. 70 UZK ist die Bemessungsgrundlage für Einfuhrzoll und EUSt. Er entspricht regelmäßig dem Transaktionswert: tatsächlich gezahlter Kaufpreis zuzüglich Beförderungs-, Versicherungs- und Verpackungskosten bis zum Ort des Verbringens in die EU (CIF EU-Außengrenze). Provisionen, Lizenzgebühren und vom Käufer beigestellte Materialien werden nach Art. 71 UZK hinzugerechnet — bestimmte Posten wie Inlandsfracht innerhalb der EU sind nach Art. 72 abzugsfähig.
Was ist Zollwert (CIF)?
Der Zollwert ist die in Geld ausgedrückte Bewertung einer Ware, die nach dem Unionszollkodex zur Bemessung von Einfuhrabgaben und gleichzeitig zur statistischen Erfassung dient. Vorrangige Methode ist nach Art. 70 UZK die Transaktionswertmethode (TWM): „Der Zollwert ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis der Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union". Sind die Voraussetzungen der TWM nicht erfüllt, werden in fester Reihenfolge die Folgemethoden angewendet: Transaktionswert gleicher Waren (Art. 74 Abs. 2a UZK), gleichartiger Waren (b), deduktive Methode (c), Berechnungsverfahren (d), Schlussmethode (Art. 74 Abs. 3). Praktisch werden 95 % aller Einfuhren nach TWM bewertet.
Wann brauchen Sie dieses Tool?
Sie benötigen den Zollwert-Rechner immer dann, wenn Sie eine Zollanmeldung vorbereiten oder die Importkosten einer geplanten Einfuhr prognostizieren. Häufige Konstellationen: FOB-Einkauf in China, bei dem Seefracht und Versicherung bis Hamburg hinzugerechnet werden müssen; Beistellungen (vom Käufer kostenfrei geliefertes Material), die als Hinzurechnung nach Art. 71 UZK zu erfassen sind; Lizenzgebühren, die an den Verkauf gebunden sind und daher zollwertrelevant werden; Rechnungen in Fremdwährung, deren Umrechnung mit dem amtlichen Zollwert-Umrechnungskurs (BMF, monatlich) erfolgt — nicht mit dem EZB-Tageskurs.
So funktioniert die Berechnung
CIF-Zollwert = FOB-Warenwert + Beförderungskosten + Versicherung (bis Ort des Verbringens in die EU)
Hinzu kommen ggf. Provisionen, Lizenzgebühren, Werkzeugkosten und andere Hinzurechnungen nach Art. 71 UZK.
Liegt der Kaufpreis nicht in EUR vor, ist der amtliche Zollkurs des Vormonats anzuwenden.
Schritt für Schritt
- 1
Transaktionspreis aus der Handelsrechnung übernehmen
Verwenden Sie den tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis (Rechnungswert) der eingeführten Ware. Skonti sind nur abzugsfähig, wenn sie zum Zeitpunkt der Zollanmeldung bereits gewährt wurden.
- 2
Beförderung bis EU-Außengrenze hinzurechnen
Addieren Sie alle Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in die EU (Art. 71 Abs. 1e UZK). Bei FOB Shanghai sind das See- und Versicherungskosten bis Hamburg; bei DAP Berlin entfällt diese Hinzurechnung.
- 3
Weitere Hinzurechnungen prüfen
Nach Art. 71 UZK zollwerterhöhend: Verkaufs- und Vermittlungsprovisionen, Verpackung, Beistellungen (kostenfreie Materialien, Werkzeuge, Entwürfe), zollwertrelevante Lizenzgebühren, Erträge des Verkäufers aus Weiterveräußerungen.
- 4
Zulässige Abzüge anwenden
Nach Art. 72 UZK abziehbar (soweit gesondert ausgewiesen): Beförderung nach Verbringen in die EU, Bauaufwand, Wartungs- und Installationskosten, Einfuhrabgaben selbst sowie bestimmte Zinsen aus Finanzierungsvereinbarungen.
- 5
Fremdwährung umrechnen
Rechnen Sie Fremdwährungsbeträge mit dem BMF-Zollwert-Umrechnungskurs für den Anmeldungsmonat um (nicht mit dem EZB-Tageskurs). Der Kurs wird jeweils Mitte des Vormonats für den gesamten Folgemonat festgelegt.
- 6
Endgültigen Zollwert berechnen
Zollwert = Transaktionspreis + Hinzurechnungen Art. 71 − Abzüge Art. 72. Der Betrag ist auf volle EUR aufzurunden (Art. 146 UZK-DA) und in der Zollanmeldung in Feld 46 einzutragen.
Beispielrechnungen
FOB-Einkauf Maschine aus Taiwan, HS 8479.89
| Rechnungswert FOB Keelung | 40.000,00 € |
| Seefracht Keelung — Hamburg | 2.800,00 € |
| Transportversicherung | 320,00 € |
| Inlandsfracht Hamburg — Werk | 450,00 € |
Rechnung: 40.000 + 2.800 + 320 = 43.120 €. Die Inlandsfracht ist nicht hinzurechnungspflichtig, da nach Verbringen in die EU angefallen.
Zollwert: 43.120,00 €
DAP-Einkauf USA mit Lizenzgebühr
| Rechnungswert DAP Werk | 120.000,00 USD |
| Lizenzgebühr (zollwertpflichtig) | 5.000,00 USD |
| BMF-Kurs Mai 2026 | 1 USD = 0,9050 EUR |
Rechnung: (120.000 + 5.000) × 0,9050 = 125.000 × 0,9050 = 113.125,00 €. Bei DAP sind Fracht und Versicherung bereits im Preis enthalten.
Zollwert: 113.125,00 €
Häufige Fehler
EZB-Kurs statt BMF-Zollkurs verwendet
Der EZB-Referenzkurs wird täglich veröffentlicht und ist für allgemeine Buchhaltung gebräuchlich. Für den Zollwert ist hingegen ausschließlich der monatlich vorab veröffentlichte BMF-Zollwert-Umrechnungskurs maßgeblich (§ 16 ZollV). Eine Abweichung um wenige Cent ist üblich und führt bei Großimporten zu spürbaren Differenzen.
Beistellungen nicht erfasst
Stellt der Käufer dem Lieferanten Material, Werkzeuge, Pläne oder Entwicklungsleistungen kostenfrei zur Verfügung, sind deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten anteilig dem Zollwert zuzurechnen (Art. 71 Abs. 1b UZK). Ein häufig übersehener Posten — auch bei OEM-Geschäften.
Inlandsfracht innerhalb der EU eingerechnet
Beförderungskosten nach Verbringen in die EU dürfen nach Art. 72b UZK abgezogen werden, sofern sie auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind. Bei DAP/DDP ist dieser Posten häufig nicht separiert — dann gilt der Gesamtbetrag.
Skonto-Behandlung falsch
Vereinbarte, aber noch nicht in Anspruch genommene Skonti dürfen den Zollwert nicht mindern. Erst nach Inanspruchnahme oder beim nachträglichen Skonto ist nach Art. 73 UZK eine Berichtigung möglich.
Rechtliche Grundlagen
- Quelle ansehen ↗
UZK — Art. 70 — Transaktionswertmethode
Vorrangige Methode der Zollwertermittlung.
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UZK — Art. 71 — Hinzurechnungen
Bestandteile, die dem Transaktionspreis zugerechnet werden.
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UZK — Art. 72 — Abzüge
Zulässige Abzüge vom Transaktionspreis.
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BMF — Zollwert-Umrechnungskurse
Monatlich publizierte amtliche Kurse.
Wichtige Begriffe
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Zollwert und Rechnungswert?
Der Rechnungswert ist der vom Verkäufer in Rechnung gestellte Betrag. Der Zollwert ist dieser Betrag plus die Hinzurechnungen nach Art. 71 UZK (Fracht, Versicherung, Provisionen, Lizenzen, Beistellungen) minus die Abzüge nach Art. 72 UZK. Bei FOB ist der Zollwert typisch höher als die Rechnung, bei DDP häufig identisch oder niedriger.
Wie behandle ich kostenfreie Muster?
Mustersendungen ohne Handelswert sind nach Art. 23 ZollbefreiungsVO zollbefreit, sofern sie deutlich als Muster gekennzeichnet sind. Andernfalls ist ein „Zollwert für Zollzwecke" anzusetzen, der den Marktwert ähnlicher Ware widerspiegelt.
Was bedeutet „erster Verkauf zur Ausfuhr"?
In Lieferketten mit mehreren Zwischenhändlern war früher der „First Sale"-Wert als Zollwert möglich. Seit dem UZK 2016 ist nur noch der letzte Verkauf zur Ausfuhr in die EU maßgeblich (Art. 128 UZK-IA). Die alte „First Sale Rule" gilt für die EU nicht mehr.
Sind Werbekosten Bestandteil des Zollwerts?
Marketingkosten des Käufers für die EU-Vermarktung sind keine Hinzurechnung (Art. 71 Abs. 3a UZK). Marketingkosten des Verkäufers im Verkaufspreis sind dagegen Bestandteil des Transaktionspreises.
Wie behandle ich Royalties und Lizenzgebühren?
Zollwertrelevant sind Lizenzgebühren, die der Käufer als Bedingung des Verkaufs zu entrichten hat (Art. 71 Abs. 1c UZK). Werden sie an einen Dritten gezahlt, hängt die Hinzurechnung von der Verflechtung zwischen Lizenzgeber und Verkäufer ab.
Gibt es einen Mindestzollwert?
Nein. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass der angemeldete Wert „angemessen" sein muss (Art. 70 Abs. 3 UZK). Auffällig niedrige Werte führen häufig zu einer Zollwertprüfung und ggf. Anwendung einer Folgemethode.
Sind Reparaturen am Reimport zollwertrelevant?
Bei der aktiven Veredelung außerhalb der EU mit anschließender Wiedereinfuhr ist nach Art. 86 Abs. 3 UZK nur die im Ausland entstandene Wertsteigerung (Reparatur, Veredelung) zu verzollen — nicht der gesamte Warenwert.
Wie sieht eine vollständige Zollwert-Kalkulation aus?
IHK-Standardmuster: Rechnungspreis − Rabatte/Skonti + aufgespaltene Kaufpreisbestandteile = tatsächlich gezahlter Preis. Plus Hinzurechnungen nach Art. 71 (Fracht, Versicherung, Verpackung, Provisionen, Beistellungen, Lizenzen) minus Abzüge nach Art. 72 (Beförderung nach EU-Einfuhr, Wartung, Einfuhrabgaben) = Zollwert. Auf diesen wendet man den Zollsatz an, der Zollbetrag fließt dann in die EUSt-Bemessungsgrundlage.
Wann sind Skonti und Rabatte zollwertmindernd?
Vereinbarte und in Anspruch genommene Mengenrabatte werden vom Rechnungspreis abgezogen, bevor der Zollwert gebildet wird. Skonti sind nur dann abzugsfähig, wenn sie zum Zeitpunkt der Zollanmeldung bereits gewährt wurden — eine spätere Skonto-Inanspruchnahme erfordert eine nachträgliche Berichtigung nach Art. 73 UZK.
Stand: 18. Mai 2026 · Redaktion aussenhandelshub.de