Zoll
Antidumping-Zoll-Rechner
Berechnen Sie zusätzliche Antidumping- oder Ausgleichszölle, die auf bestimmte Waren aus Drittländern erhoben werden — als Prozentsatz oder spezifischer Betrag je Einheit.
Auf den Punkt
Antidumpingzölle sind zusätzlich zum regulären Drittlandszoll erhobene Schutzzölle der EU gegen Importwaren, die unter Normalwert verkauft werden. Sie werden produkt- und herstellerspezifisch im TARIC-System hinterlegt — entweder als Ad-valorem-Satz (z. B. „48,5 % auf Zollwert") oder als spezifischer Betrag (z. B. „71 EUR/Stück"). Typische Beispiele 2026: E-Bikes aus China (62,1 %), Solarpanele, Stahlflachprodukte, Aluminium-Folien, Keramikfliesen.
Was ist Antidumping-Zoll?
Antidumpingzölle sind handelspolitische Schutzmaßnahmen der EU, die ergänzend zum regulären Drittlandszollsatz erhoben werden. Rechtsgrundlage ist die VO (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung). Sie werden eingeführt, wenn (1) die Untersuchung der EU-Kommission feststellt, dass Importware unter „Normalwert" (Heimatmarktpreis oder konstruierter Wert aus Produktionskosten plus angemessener Gewinnmarge) verkauft wird; (2) ein erheblicher Schaden für die EU-Industrie entstanden ist; (3) ein kausaler Zusammenhang zwischen Dumping und Schaden besteht. Die Maßnahmen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht und im TARIC-System unter dem 10-stelligen Maßnahmencode hinterlegt. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich 5 Jahre; Verlängerungen nach Überprüfung sind die Regel.
Wann brauchen Sie dieses Tool?
Sie nutzen den Antidumping-Rechner immer dann, wenn Sie aus Ländern mit hohem Antidumping-Risiko importieren — vor allem China, Russland, Iran, Belarus, Türkei (für bestimmte Stahlprodukte). Konkrete Anwendungen: vor einer geplanten Importbeschaffung prüfen, ob der TARIC-Code Ihrer Ware antidumping-pflichtig ist; bei betroffenen Waren Kalkulieren des effektiven Gesamtzolls (Drittland + Antidumping); Vergleich verschiedener Herstellerquellen (manche chinesische Werke haben individuelle, niedrigere Sätze als „all others"); Prüfung von Umgehungsverfahren (Drittlands-Triangulation — die EU-Kommission verfolgt solche Konstruktionen mit Erweiterungs-Maßnahmen).
So funktioniert die Berechnung
Antidumping- und Ausgleichszölle werden zusätzlich zum Regelzollsatz erhoben — entweder als Prozentsatz auf den Zollwert oder als spezifischer Betrag pro Einheit (z. B. EUR / Tonne).
Gesamtzollbelastung = Regelzoll + Antidumpingzoll (+ ggf. Ausgleichszoll)
Schritt für Schritt
- 1
TARIC-Code bestimmen
Die 10-stellige TARIC-Position Ihrer Ware ist Voraussetzung. Bei Unsicherheit: vZTA-Antrag stellen. Antidumping-Maßnahmen sind nur an der TARIC-Position (nicht KN-8-stellig) ablesbar.
- 2
EZT-Online abfragen
Auf auskunft.ezt-online.de TARIC eingeben + Ursprungsland wählen. Bei aktivem Antidumping zeigt das System einen separaten Maßnahmencode mit Hinweis „Vorläufiger/endgültiger Antidumpingzoll" und Satz oder Eurobetrag.
- 3
Herstellerspezifischen Code verwenden
Antidumping wird meist hersteller-individuell festgelegt: „Firma X: 17,3 %", „Firma Y: 44,8 %", „Andere kooperative: 25,1 %", „Nicht kooperative (Auffangsatz): 76,1 %". Stellen Sie sicher, dass Ihr Lieferant einen TARIC-Zusatzcode hat und die Konformitätsangaben in der Zollanmeldung mitgeführt werden.
- 4
Antidumping-Betrag berechnen
Ad-valorem: Antidumping = Zollwert × Satz. Beispiel: 50.000 € × 62,1 % = 31.050 €. Spezifisch: Antidumping = Menge × Betrag. Beispiel: 100 Stück × 71 €/Stück = 7.100 €.
- 5
Gesamtbelastung kalkulieren
Zoll gesamt = regulärer Drittlandszoll + Antidumping. Beide werden additiv erhoben. EUSt-Bemessungsgrundlage erhöht sich um beide Beträge.
- 6
Compliance dokumentieren
Bei Antidumping-Waren: Ursprungsnachweis, Herstellerangabe, ggf. Konformitätserklärung des Herstellers im Sinne der Verordnung. Bei Außenprüfung sind diese Dokumente Voraussetzung für die Anwendung des niedrigeren herstellerspezifischen Satzes.
Beispielrechnungen
E-Bike-Import aus China (KN 8711.60.10)
| Zollwert (200 Stück) | 60.000,00 € |
| Drittlandszollsatz | 6,0 % |
| Antidumping „andere Hersteller" | 62,1 % |
| Drittlandszoll | 60.000 × 6 % = 3.600 € |
| Antidumping | 60.000 × 62,1 % = 37.260 € |
Rechnung: Zoll gesamt: 3.600 + 37.260 = 40.860 €. Plus EUSt 19 % auf (60.000 + 40.860) = 19.163 €. Gesamtabgaben: 60.023 € — mehr als der Warenwert.
Zoll + Antidumping: 40.860 € — verdoppelt den Importpreis
Stahlflachprodukte aus China, spezifischer Antidumpingzoll
| Sendung | 15 t |
| Zollwert | 12.000,00 € |
| Drittlandszoll | 0 % |
| Antidumping spezifisch | 215 €/t |
Rechnung: Antidumping: 15 × 215 = 3.225 €. Bei Zollwert 12.000 € sind das 26,9 % effektiver Antidumping-Anteil — auch ohne Drittlandszoll erheblich.
Antidumping: 3.225 € (spezifisch 215 €/t)
Häufige Fehler
Falschen Hersteller-Code verwendet
Wenn der Lieferant einen niedrigeren herstellerspezifischen Antidumping-Satz hat, aber die Zollanmeldung den TARIC-Zusatzcode nicht mitführt, wird automatisch der „Auffangsatz" für nicht kooperative Hersteller angewendet — oft 50–80 %. Korrektur: TARIC-Zusatzcode (z. B. „A123") in der Zollanmeldung Position 33 angeben.
Umgehungsversuch über Drittland
Versand chinesischer Ware über Vietnam, Malaysia oder die Türkei mit dem Ziel, den Antidumping zu umgehen, ist ein erkennbares Umgehungsverfahren („circumvention"). Die EU-Kommission erlässt regelmäßig „Anti-Circumvention-Erweiterungen", die den Antidumping auch auf das Triangulationsland ausdehnen. Risiko: Nacherhebung + Bußgeld + strafrechtliche Verfolgung.
Vorläufige und endgültige Maßnahme verwechselt
Vorläufiger Antidumping wird für 6 Monate eingeführt, danach kann ein endgültiger Antidumping folgen — möglicherweise zu einem anderen Satz. Bei Sendungen während der Übergangsphase ist das Datum der zollrechtlichen Überlassung entscheidend.
Sicherheitsleistung nicht beachtet
Bei vorläufigen Antidumping wird häufig nur eine Sicherheit (Bardeckung) verlangt, die später entweder als endgültiger Antidumping vereinnahmt oder rückerstattet wird. Wer sie nicht in der Kalkulation berücksichtigt, kalkuliert die Liquidität falsch.
Ausgleichszoll mit Antidumping verwechselt
Ausgleichszölle (countervailing duties) bekämpfen subventionierte Importe, Antidumping bekämpft Preisdumping. Beide können kumulativ erhoben werden — bei chinesischen Solarpanelen waren zeitweise beide Maßnahmen gleichzeitig aktiv (heute teils ausgesetzt).
Rechtliche Grundlagen
- Quelle ansehen ↗
VO (EU) 2016/1036 — Antidumping-Grundverordnung
Rechtsgrundlage für EU-Antidumpingmaßnahmen.
- Quelle ansehen ↗
VO (EU) 2016/1037 — Antisubventions-Grundverordnung
Rechtsgrundlage für Ausgleichszölle.
- Quelle ansehen ↗
EU TARIC — Integrierter Tarif der Europäischen Union
Tagesaktuelle Antidumping-Maßnahmen.
- Quelle ansehen ↗
EU-Kommission Trade Defence — Untersuchungen und Maßnahmen
Offizielle Übersicht laufender Verfahren.
Wichtige Begriffe
Häufige Fragen
Welche Waren sind aktuell antidumpingbelastet?
Stand 2026 u. a.: E-Bikes aus China (Antidumping 10,3–70,1 % + Ausgleichszoll 3,9–17,2 %, verlängert ab 25. Januar 2025 für weitere 5 Jahre, KN 8711.60.10), Stahlflachprodukte (mehrere Quellen, herstellerspezifisch bis 74,9 %), Aluminium-Folien (China 14,3–35,6 %), Keramikfliesen (China 26,3–69,7 %), Glasfaserkabel (19,7–69,7 %), Stahlplatten für Baumaschinen (China bis 62,5 %, ab Oktober 2025), Grobbleche (verschiedene). Vollständige aktuelle Liste: EU-TARIC, GTAI Customs News und Amtsblatt der Europäischen Union.
Wie funktioniert der hersteller-spezifische TARIC-Zusatzcode?
Jeder kooperative Hersteller in einem Antidumping-Verfahren erhält einen individuellen TARIC-Zusatzcode (z. B. C382, C385, C463 bei chinesischen E-Bikes). Dieser Code wird in der Zollanmeldung Position 33 angegeben und führt zur Anwendung des für diesen Hersteller festgesetzten — meist niedrigeren — Antidumpingsatzes. Fehlt der Code oder ist er falsch, wird der „Auffangsatz" für nicht kooperative Hersteller angewendet, der teils mehr als doppelt so hoch liegt.
Wie lange gilt ein Antidumpingzoll?
Grundsätzlich 5 Jahre. Vor Ablauf kann die EU-Kommission eine „Auslaufüberprüfung" einleiten und die Maßnahme um weitere 5 Jahre verlängern. Praktisch werden viele Maßnahmen mehrfach verlängert (z. B. chinesische Stahlimporte seit über 20 Jahren).
Kann ich gegen einen Antidumping vorgehen?
Bei einer laufenden Untersuchung können Importeure und Hersteller eine Stellungnahme bei der EU-Kommission einreichen. Nach Erlass der Maßnahme: Nichtigkeitsklage beim EuGH möglich. In der Praxis besser: bei Verlängerungsverfahren aktiv mitwirken und Daten einreichen, um niedrigeren herstellerspezifischen Satz zu erhalten.
Was sind Mindestpreise statt Antidumping?
Statt eines Satzes kann die EU einen „Mindestimportpreis" festsetzen. Wird die Ware unter diesem Preis eingeführt, wird die Differenz als Antidumping erhoben. Beispiel: MIP 1.000 €/t, tatsächlicher Preis 800 €/t → Antidumping = 200 €/t.
Sind Antidumpingzölle vorsteuerabzugsfähig?
Wie der reguläre Zoll: Nein. Antidumpingzölle sind endgültige Belastung. Nur die zusätzlich erhobene EUSt auf den Antidumping ist als Vorsteuer abzugsfähig — der eigentliche Antidumping erhöht aber die Anschaffungskosten dauerhaft.
Wer haftet bei nachträglicher Festsetzung?
Wird ein Antidumping rückwirkend erhoben (z. B. bei Umgehungsverfahren), haftet der Anmelder als Zollschuldner. Bei indirekter Vertretung haftet der Vertretene zusätzlich gesamtschuldnerisch. Empfehlung: Compliance-Prüfung vor jedem Import aus betroffenen Ländern.
Welche Rolle spielt OLAF?
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) untersucht systematische Umgehungen — falsche Ursprungsangaben, Triangulation, Unterfakturierung. Bei aufgedeckten Verstößen werden Antidumping rückwirkend bis zu 3 Jahre nacherhoben (10 Jahre bei Hinterziehung).
Stand: 18. Mai 2026 · Redaktion aussenhandelshub.de