Ratgeber · Logistik
Incoterms 2020 — der vollständige Leitfaden
Alle 11 Klauseln der Incoterms 2020 — EXW, FCA, FAS, FOB, CFR, CIF, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP — ausführlich erklärt: Kosten- und Risikoübergang, Versicherung, Verzollung. Mit Praxisbeispielen für den deutschen Außenhandel und Hinweisen zu häufigen Fehlern.
Einleitung — was sind Incoterms?
Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind ein 1936 von der International Chamber of Commerce (ICC) eingeführtes Standardklauselwerk, das in dreibuchstabigen Codes die Kosten- und Risikoaufteilung im internationalen Warenverkehr beschreibt. Die aktuelle Fassung wurde 2020 publiziert und gilt bis zur nächsten Revision (üblicherweise alle 10 Jahre). Die elf Klauseln decken nahezu alle praktisch relevanten Liefer- und Bezugsbedingungen ab.
Wichtig: Incoterms sind keine Gesetze. Sie werden erst durch Vereinbarung im Kaufvertrag Bestandteil des Schuldverhältnisses. Wer im Vertrag „FOB Hamburg, Incoterms 2020" schreibt, übernimmt die in den Incoterms 2020 definierten Pflichten — wer nur „FOB" schreibt, ohne Versionsangabe, lädt zur Auslegungsstreitigkeit ein.
Incoterms regeln vier Aspekte: (1) Wer organisiert Hauptlauf-Beförderung und Versicherung? (2) Wo geht das Risiko über? (3) Wer trägt welche Kostenposten? (4) Wer übernimmt die Zollformalitäten beim Export und Import? Sie regeln NICHT den Eigentumsübergang, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungsansprüche oder das anwendbare Recht — diese gehören in den Kaufvertrag.
Wichtigste Änderungen 2020 gegenüber 2010
Die Revision 2020 brachte vier wesentliche Änderungen, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft sind:
- DAT → DPU: Die Klausel „Delivered at Terminal" wurde in „Delivered at Place Unloaded" umbenannt, weil sie auch außerhalb klassischer Terminals (z. B. an einer Baustelle, in einem Lager) anwendbar ist. Inhaltlich unverändert: Verkäufer entlädt am Bestimmungsort.
- CIP-Versicherungspflicht erhöht: CIP verlangt jetzt Versicherung auf höchstem Niveau (ICC Clauses A — „All Risks") statt früher Clauses C. CIF behält die Mindestversicherung (Clauses C) — ein wesentlicher Unterschied bei der Wahl zwischen den beiden ähnlichen Klauseln.
- FCA Onboard-Bestätigung: Für Akkreditiv-Geschäfte können Käufer den Frachtführer anweisen, eine „Onboard-Bestätigung" auszustellen — wichtig, weil Akkreditive häufig „Bill of Lading marked 'Shipped on Board'" verlangen, was bei reiner FCA-Übergabe vor Verladung nicht möglich wäre.
- Eigenfahrt erlaubt: Alle Klauseln berücksichtigen jetzt explizit, dass Verkäufer oder Käufer auch mit eigenem LKW transportieren können — frühere Fassungen gingen implizit von fremden Frachtführern aus.
Alle 11 Klauseln im Überblick
| Code | Name | Verkehrsträger | Praxishinweis |
|---|---|---|---|
| EXW | Ex Works | alle Verkehrsträger | Verkäufer-freundlich, Käufer trägt Exportzoll, Beladung, Transport. |
| FCA | Free Carrier | alle Verkehrsträger | ICC-Empfehlung statt FOB für Containerverkehr. |
| CPT | Carriage Paid To | alle Verkehrsträger | Mehrere Carrier möglich, Käufer trägt Risiko ab Versand. |
| CIP | Carriage and Insurance Paid To | alle Verkehrsträger | Versicherungspflicht „All Risks" (Clauses A) seit 2020. |
| DAP | Delivered at Place | alle Verkehrsträger | Käufer entlädt selbst und macht die Einfuhrformalitäten. |
| DPU | Delivered at Place Unloaded | alle Verkehrsträger | Früher DAT — einzige Klausel mit Entladung beim Verkäufer. |
| DDP | Delivered Duty Paid | alle Verkehrsträger | Maximale Verkäuferpflicht, oft Steuerregistrierung im Zielland nötig. |
| FAS | Free Alongside Ship | See / Binnenschiff | Selten — meist für Schwergut, das nicht direkt verladen werden kann. |
| FOB | Free On Board | See / Binnenschiff | ICC rät für Container ab — FCA besser geeignet. |
| CFR | Cost and Freight | See / Binnenschiff | Risiko geht früher über als Kosten — kein Trugschluss. |
| CIF | Cost, Insurance and Freight | See / Binnenschiff | Versicherung nur Clauses C — Käufer sollte zusätzlich versichern. |
Den interaktiven Kostenverteilungsvergleich finden Sie im Incoterms-Rechner.
Kostenübergang vs. Risikoübergang — der gefährliche Unterschied
Bei den C-Klauseln (CPT, CIP, CFR, CIF) gibt es eine fundamentale Falle: Kosten- und Risikoübergang fallen auseinander. Der Verkäufer trägt zwar die Hauptlauf-Kosten bis zum Bestimmungshafen, das Risiko geht aber bereits am Versandhafen (FOB-Punkt) auf den Käufer über.
Konkretes Beispiel: Ein chinesischer Lieferant verkauft CIF Hamburg. Der Container wird in Shanghai an Bord verladen — ab diesem Moment trägt der deutsche Käufer das Risiko. Geht der Container während des Transports über Bord, ist der Käufer geschädigt. Der Lieferant hat seine vertragliche Pflicht mit der Verladung erfüllt; die CIF-Versicherung wäre die letzte Rückfallebene — sie ist aber nur Mindestdeckung nach Clauses C und greift bei vielen Schadensszenarien nicht.
Bei den D-Klauseln (DAP, DPU, DDP) gibt es diesen Konflikt nicht: Kosten und Risiko gehen gemeinsam mit Ankunft im Bestimmungsland auf den Käufer über. Daher sind D-Klauseln zwar teurer, aber für den Käufer einfacher zu kalkulieren und sicherer.
Welche Incoterm wann?
Die Wahl der richtigen Incoterm hängt von vier Faktoren ab: Wer hat die bessere Speditionskenntnis im jeweiligen Land? Wer kann günstiger Versicherung einkaufen? Wer hat die Steuer- und Zollkenntnisse für die Einfuhr? Wer trägt das Wechselkursrisiko (Hauptlauf häufig in USD)?
- Als Verkäufer/Exporteur (Deutschland): FCA Ihr Werk ist die einfachste Variante. Sie haften nur bis zum Übernahmepunkt, der Käufer organisiert alles Weitere. CIP/CIF nur, wenn Sie eine erfahrene Speditionsabteilung haben.
- Als Käufer/Importeur (Deutschland): FOB-Einkauf bietet Kontrolle über Spedition und Versicherung. DAP entlastet von Hauptlauf-Organisation. DDP nur, wenn der Verkäufer im Bestimmungsland (Deutschland) steuerlich registriert ist — sonst gibt es Komplikationen mit der EUSt-Vorsteuer.
- Bei Containerverkehr: Niemals FOB, immer FCA. ICC empfiehlt das seit 2010 explizit, weil der Container im Terminal übergeben wird, nicht erst an der Schiffsreling.
- Bei Akkreditiven: Bevorzugen Sie Klauseln mit Bill-of-Lading-Pflicht (FOB, CFR, CIF) oder FCA mit Onboard-Bestätigungsklausel — sonst gibt es Diskrepanzen in der Dokumentenprüfung.
Häufige Fehler in der Praxis
Ortsangabe fehlt oder ist mehrdeutig
„CIF Hamburg" ist nicht eindeutig — welcher Terminal? CTA, EUROGATE, Burchardkai? Lösung: präzise benennen, z. B. „CIF Hamburg, CTA Terminal, Incoterms 2020".
DDP ohne Steuerregistrierung
Bei DDP wird der Verkäufer im Bestimmungsland zum „Importer of Record" — er muss USt anmelden. Bei UK seit Brexit problematisch ohne UK-VAT-Nummer. Häufig bessere Lösung: DAP + Käufer macht die Einfuhrformalitäten.
CIF für Container
Bei CIF (oder FOB) muss die Ware physisch an Bord verladen sein, damit Risikoübergang stattfindet. Container werden Tage vorher im Terminal angeliefert — eine vertragliche Unschärfe entsteht. ICC-Empfehlung: CIP statt CIF für Container.
CIF-Versicherung als ausreichend angesehen
CIF verpflichtet zur Mindestversicherung Clauses C. Diese deckt Hauptschäden, nicht aber Diebstahl, Wasserschäden, Beschädigung beim Be-/Entladen. Käufer sollten zusätzliche All-Risk-Versicherung abschließen.
Versicherung — CIF vs. CIP nach 2020
Seit der Revision 2020 unterscheiden sich die beiden „I"-Klauseln (CIF und CIP) deutlich in der Versicherungspflicht:
- CIF: Mindestversicherung nach ICC Clauses C — deckt grobe Risiken wie Brand, Schiffbruch, Erdbeben, Vulkanausbruch. Diebstahl, Wasser- und Witterungsschäden sind nicht inkludiert.
- CIP: All-Risk-Versicherung nach ICC Clauses A — deckt nahezu alle Schadensfälle außer Krieg, Streik, normale Abnutzung und vorsätzliche Beschädigung durch den Versicherten.
Versicherungssumme: mindestens 110 % vom Verkaufspreis (entgangener Gewinn + Frachtkosten). Versicherer typisch: Allianz, AXA, Munich Re, Marsh-Spezialversicherer. Bei B2C-Sendungen kann eine pauschale Sendungsversicherung über die Spedition günstiger sein.
Incoterms und Zollwert
Der Zollwert nach Art. 70 UZK entspricht in der Regel dem CIF-Wert: Warenwert + Fracht + Versicherung bis EU-Außengrenze. Die gewählte Incoterm bestimmt daher mittelbar den Zollwert:
- EXW oder FOB: Rechnungswert enthält keine internationale Fracht — diese muss bei Zollanmeldung dazugerechnet werden (Art. 71 Abs. 1e UZK).
- CFR oder CIF: Rechnungswert enthält die internationale Fracht bereits — diese muss nicht hinzugerechnet werden.
- DAP/DDP: Wenn die Fracht bis ins EU-Innere enthalten ist, kann der Anteil nach EU-Grenze nach Art. 72 UZK ABGEZOGEN werden — sofern auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Den richtigen Zollwert ermitteln Sie mit unserem Zollwert-Rechner; den anschließenden Einfuhrzoll mit dem Zoll-Rechner.
Häufige Fragen
Was hat sich gegenüber Incoterms 2010 geändert?
Vier wesentliche Änderungen: DAT → DPU (Lieferung unloaded am Bestimmungsort), CIP verlangt jetzt All-Risk-Versicherung statt Clauses C, FCA wurde um Onboard-Bestätigung erweitert, alle Klauseln berücksichtigen Eigenfahrt der Beteiligten.
Sind Incoterms gesetzliche Vorschriften?
Nein. Incoterms sind privatrechtliche Standardklauseln der International Chamber of Commerce, die nur durch Vereinbarung im Kaufvertrag wirksam werden. Ohne Verweis gelten sie nicht.
Welche Incoterm ist die häufigste im Deutschland-Import aus China?
Im Standardgeschäft FOB Shanghai/Ningbo (Käufer organisiert Spedition) und CIF Hamburg (Lieferant organisiert alles). FCA verbreitet sich zunehmend für Containerverkehr, da es bei Übergabe im Terminal sauberer regelt als FOB.
Was regeln Incoterms NICHT?
Incoterms regeln nicht: Eigentumsübergang, Zahlungsbedingungen, Gewährleistung, anwendbares Recht. Diese müssen im Kaufvertrag separat geregelt werden — Incoterms ergänzen, ersetzen aber nicht den Kaufvertrag.
Welche Incoterm sollte ein Erstexporteur wählen?
Empfehlung: FCA Ihr Werk oder FCA nächster Containerterminal. Sie haften nur bis dahin, der ausländische Kunde organisiert den Rest. Geringes Risiko, klare Verantwortung, einfache Abwicklung.