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Zoll

Zoll-Rechner

Berechnen Sie den fälligen Einfuhrzoll auf Basis des Zollwerts und des Zollsatzes Ihrer Warentarifnummer (HS-Code).

Auf den Punkt

Der Einfuhrzoll in die EU wird nach der Formel Zoll = Zollwert × Zollsatz berechnet. Der Zollwert entspricht in der Regel dem CIF-Wert (Warenwert + Fracht + Versicherung bis EU-Außengrenze), der Zollsatz richtet sich nach der 8- bis 11-stelligen Warentarifnummer aus dem EZT-Online. Für Waren aus Ländern mit EU-Freihandelsabkommen gilt häufig der Präferenzzollsatz von 0 %, sofern ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1, A.TR., REX-Erklärung) vorliegt.

CIF-Wert: Warenwert + Fracht + Versicherung bis EU-Grenze

Drittlandszollsatz laut EZT-Online für Ihren HS-Code

Ergebnis

Einfuhrzoll

– €

Zollwert inkl. Zoll

– €

Was ist Zoll?

Der Einfuhrzoll — fachsprachlich Drittlandszollsatz — ist die Abgabe, die beim Verbringen von Waren aus einem Nicht-EU-Land in das Zollgebiet der Europäischen Union erhoben wird. Rechtsgrundlage ist der Unionszollkodex (UZK, VO (EU) Nr. 952/2013) in Verbindung mit dem Gemeinsamen Zolltarif. Maßgeblich für die Höhe des Zolls sind drei Faktoren: der Zollwert nach Art. 70 UZK, der für die Warentarifnummer hinterlegte Zollsatz im EZT-Online sowie der nachgewiesene präferenzielle oder nicht-präferenzielle Ursprung der Ware. Der Zoll wird nach der Annahme der Zollanmeldung gemeinsam mit der Einfuhrumsatzsteuer durch das zuständige Hauptzollamt erhoben.

Wann brauchen Sie dieses Tool?

Sie benötigen den Zoll-Rechner immer dann, wenn Sie Waren aus einem Drittland (z. B. China, USA, Türkei für Agrarwaren, Indien, Vietnam) in die EU einführen wollen und vor dem Einkauf die tatsächliche Importbelastung kalkulieren möchten. Typische Anlässe sind die Angebotsbewertung mehrerer Lieferanten, die Festlegung des Verkaufspreises in Deutschland, das Erstellen einer Landed-Cost-Kalkulation, das Prüfen von Skontoangeboten gegenüber Vorfinanzierung sowie das Vergleichen verschiedener Beschaffungswege (FOB Shanghai vs. CIF Hamburg vs. DDP Berlin). Auch bei der Beantragung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) ist eine vorab durchgeführte Schätzung sinnvoll.

So funktioniert die Berechnung

Zoll = Zollwert × Zollsatz

Der Zollwert ist in der Regel der CIF-Wert (Warenwert + Fracht + Versicherung bis zur EU-Außengrenze). Der anwendbare Zollsatz ergibt sich aus der Warentarifnummer (HS-Code) im EZT-Online der deutschen Zollverwaltung.

Beispiel: 10.000 € Zollwert × 4,7 % = 470 € Zoll.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Warentarifnummer ermitteln

    Bestimmen Sie die 8-stellige (Ausfuhr) bzw. 11-stellige (Einfuhr) Warentarifnummer Ihrer Ware. Nutzen Sie das EZT-Online der deutschen Zollverwaltung, die Stichwortsuche oder bei Unsicherheit eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

  2. 2

    Drittlandszollsatz nachschlagen

    Geben Sie die Warentarifnummer im EZT-Online ein und lesen Sie den Drittlandszollsatz unter „Erga Omnes" ab. Prüfen Sie zusätzlich, ob für das Ursprungsland Präferenzsätze, Antidumping- oder Mengenkontingente bestehen.

  3. 3

    Zollwert ermitteln

    Berechnen Sie den Zollwert nach Art. 70 UZK: Transaktionswert (Kaufpreis) plus Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in die EU. Hinzurechnungen nach Art. 71 UZK (z. B. Provisionen, Lizenzgebühren) sind zu berücksichtigen.

  4. 4

    Zoll berechnen

    Multiplizieren Sie den Zollwert mit dem Zollsatz in Prozent: Zoll = Zollwert × Zollsatz / 100. Bei spezifischen Zöllen (z. B. EUR/kg) verwenden Sie die Mengeneinheit.

  5. 5

    Auf EUSt-Bemessungsgrundlage übertragen

    Der berechnete Zoll erhöht die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer (§ 11 UStG). Übernehmen Sie ihn in Ihren EUSt-Rechner und in die Landed-Cost-Kalkulation.

  6. 6

    Ursprungspräferenz prüfen

    Verfügt der Lieferant über einen gültigen Ursprungsnachweis (EUR.1, REX-Erklärung, A.TR. bei Türkei), beantragen Sie die Anwendung des Präferenzzollsatzes — häufig 0 %. Bewahren Sie das Original 5 Jahre auf.

Beispielrechnungen

T-Shirts aus China (KN 6109.10.00), 500 Stück

Kaufpreis FOB Shanghai (500 × 4 €) 2.000,00 €
Seefracht China → Hamburg 350,00 €
Versicherung 0,3 % 20,00 €
Zollwert CIF 2.370,00 €
Drittlandszollsatz 12 %

Rechnung: 2.370 € × 12 % = 284,40 € Zoll. EUSt: (2.370 + 284,40) × 19 % = 504,34 €. Gesamtabgaben: 788,74 €.

Einfuhrzoll: 284,40 € · EUSt: 504,34 €

Laptops aus Taiwan (KN 8471.30.00 — ITA-Ware), 50 Stück

Stückpreis × 50 (FCA Keelung) 40.000,00 €
Luftfracht 850,00 €
Versicherung 125,00 €
Zollwert 40.975,00 €
Drittlandszollsatz (ITA) 0 %

Rechnung: 40.975 € × 0 % = 0 € Zoll. EUSt: 40.975 × 19 % = 7.785,25 €. IT-Produkte sind zollfrei nach WTO-Informationstechnologie-Abkommen — die EUSt bleibt.

Einfuhrzoll: 0 € · EUSt: 7.785,25 €

Lederschuhe aus Vietnam, HS 6403.99.96 mit APS-Präferenz

Zollwert (CIF Rotterdam) 15.000,00 €
Drittlandszollsatz 8,0 %
APS/GSP-Präferenzsatz 4,5 %
Ursprungsnachweis REX ja

Rechnung: 15.000 € × 4,5 % = 675 €. Ohne REX-Erklärung wären 8 % = 1.200 € fällig — eine Differenz von 525 €.

Einfuhrzoll mit Präferenz: 675,00 €

Häufige Fehler

Falsche Warentarifnummer

Eine fehlerhafte HS-Einreihung ist der häufigste Fehler. Schon eine Abweichung in der letzten Stelle kann den Zollsatz mehrere Prozentpunkte verändern. Im Zweifel beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) — sie ist 3 Jahre gültig.

Fracht und Versicherung nicht eingerechnet

Bei Incoterm FOB schließt der Rechnungsbetrag die Fracht bis zur EU-Grenze nicht ein. Diese Kosten sind nach Art. 71 UZK trotzdem zum Zollwert zu addieren. Ein Vergessen führt zu Steuerausfallrisiko und Nachforderungen.

Antidumpingzoll übersehen

Für bestimmte Waren (z. B. Solarpanele, E-Bikes, Stahlerzeugnisse aus China) gelten zusätzlich zum normalen Zoll Antidumpingzölle bis 80 %. Diese sind unter dem TARIC-Code separat ausgewiesen.

Präferenzursprung formal nicht gesichert

Ein Präferenzzollsatz kann nur mit gültigem Original-Ursprungsnachweis (EUR.1, A.TR., REX) und nur innerhalb dessen Gültigkeitsdauer (i. d. R. 4 Monate ab Ausstellung) geltend gemacht werden. Eine Kopie wird vom Zoll nicht akzeptiert.

Rechtliche Grundlagen

  • UZK — Art. 56 ff. — Gemeinsamer Zolltarif

    Rechtsgrundlage für die Erhebung von Einfuhrzöllen in der EU.

    Quelle ansehen ↗
  • UZK — Art. 70 — Transaktionswertmethode

    Primäre Methode zur Bestimmung des Zollwerts.

    Quelle ansehen ↗
  • EZT-Online — Elektronischer Zolltarif

    Tagesaktuelle Zollsätze, Antidumping- und Kontingentinformationen.

    Quelle ansehen ↗
  • Zoll.de — Themenseite Einfuhr

    Offizielle Erläuterungen der Generalzolldirektion.

    Quelle ansehen ↗

Wichtige Begriffe

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zoll auf Importe aus China?

Es gibt keinen pauschalen China-Zoll. Der Drittlandszollsatz richtet sich allein nach der Warentarifnummer und liegt für gewerbliche Waren typischerweise zwischen 0 % und 12 %. Für bestimmte Waren (E-Bikes, Solarpanele, Stahl, Aluminium, Keramikfliesen) erhebt die EU jedoch zusätzliche Antidumpingzölle.

Ab welchem Warenwert wird Einfuhrzoll erhoben?

Bei gewerblichen Sendungen entsteht die Zollschuld grundsätzlich ab Warenwert 1 EUR. Lediglich der Einfuhrzoll wird bei Sendungen unter 150 EUR Sachwert nicht erhoben (Art. 23 ZollbefreiungsVO). Die EUSt wird seit dem 1. Juli 2021 ab dem ersten Cent fällig — die früheren 22-EUR-Freigrenze gilt nicht mehr. Bei Geschenksendungen von Privatperson an Privatperson gilt eine Abgaben-Freigrenze bis 45 EUR Warenwert.

Was ist der Unterschied zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?

Der Zoll ist eine handelspolitische Abgabe an den EU-Haushalt und beträgt 0–17 % auf den Zollwert. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entspricht der deutschen Mehrwertsteuer (19 % bzw. 7 %) auf Zollwert + Zoll + Fracht — sie kann bei Vorsteuerabzug zurückgeholt werden.

Welche Rolle spielt der HS-Code?

Der HS-Code (Harmonized System) ist die international harmonisierte 6-stellige Klassifikation. Die EU erweitert ihn auf 8 Stellen (Kombinierte Nomenklatur) und für die Einfuhr auf 10–11 Stellen (TARIC). Nur die TARIC-Position entscheidet über alle anwendbaren Maßnahmen — Zoll, Antidumping, Kontingente, Verbote.

Sind IT-Produkte und Laptops zollfrei?

Ja, in der Regel. Computer, Laptops, Tablets, Smartphones, Monitore und bestimmte Halbleiter fallen unter das WTO-Informationstechnologie-Abkommen (ITA) und haben einen Drittlandszollsatz von 0 %. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % bleibt jedoch fällig. Die genaue Tarifierung im EZT-Online prüfen — bei Sondermodellen oder Zubehör können Abweichungen bestehen.

Kann ich gezahlten Zoll als Vorsteuer abziehen?

Nein, Zoll ist eine endgültige Belastung und nicht als Vorsteuer abzugsfähig. Nur die Einfuhrumsatzsteuer kann das vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen zurückholen.

Was kostet die Verzollung durch DHL, UPS oder DPD?

Bei Privatsendungen erhebt DHL zusätzlich zur Einfuhrabgabe eine Auslagepauschale von 7,50 EUR pro Sendung. DHL Express verlangt eine Kapital-Bereitstellungs-Provision (2 % vom Vorlagebetrag, mindestens ca. 14 EUR). UPS und FedEx haben ähnliche Brokerage-Gebühren. Bei gewerblichen Sendungen wird die Zollabwicklung typisch separat in Rechnung gestellt — 35–80 EUR je nach Komplexität.

Was passiert, wenn der Zoll falsch berechnet wurde?

Wird zu wenig Zoll erhoben, ergeht ein Nacherhebungsbescheid (Art. 105 UZK) bis 3 Jahre rückwirkend, bei Hinterziehung bis 10 Jahre. Wurde zu viel gezahlt, können Sie binnen 3 Jahren einen Erstattungsantrag (Art. 121 UZK) stellen.

Was ist eine verbindliche Zolltarifauskunft?

Die vZTA ist eine schriftliche, EU-weit für 3 Jahre rechtsverbindliche Auskunft der Zollverwaltung zur richtigen Tarifnummer einer konkret beschriebenen Ware. Sie schützt vor Nacherhebungen, sofern Ware und Beschreibung übereinstimmen.

Stand: 18. Mai 2026 · Redaktion aussenhandelshub.de

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