Ratgeber · Zoll
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) 2026 — Berechnung, Vorsteuerabzug & Praxisbeispiele
Die Einfuhrumsatzsteuer ist für die meisten Importeure die größte Einzelabgabe — aber auch die einzige, die Unternehmen vollständig zurückbekommen. Wie EUSt berechnet wird, wann 7 % gelten und wie der Vorsteuerabzug funktioniert, erklärt dieser Leitfaden Schritt für Schritt.
1. Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Wer Waren aus einem Drittland (Nicht-EU-Staat) in die Bundesrepublik Deutschland einführt, schuldet neben dem Einfuhrzoll auch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Die EUSt ist rechtlich eine Sonderform der Umsatzsteuer (§ 21 UStG i.V.m. §§ 1 und 11 UStG) und entspricht wirtschaftlich der Mehrwertsteuer, die beim Einkauf in Deutschland anfallen würde.
Zentraler Unterschied zum Einfuhrzoll: Die EUSt ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen kein endgültiger Kostenfaktor — sie wird als Vorsteuer vollständig vom Finanzamt erstattet. Der Einfuhrzoll hingegen ist eine endgültige Belastung, die in die Anschaffungskosten eingeht.
Merksatz
EUSt = erstattungsfähig für Unternehmen. Einfuhrzoll = endgültige Belastung. Für Privatpersonen ist beides nicht erstattbar.
2. Berechnung & Formel
Die EUSt-Bemessungsgrundlage wird nach § 11 UStG wie folgt berechnet:
Formel EUSt-Bemessungsgrundlage
Zollwert (CIF)
+ Einfuhrzoll
+ Nebenkosten bis zum 1. EU-Bestimmungsort
= EUSt-Bemessungsgrundlage
EUSt = Bemessungsgrundlage × 19 % (oder 7 %)
Zollwert (CIF) ist nach Art. 70 UZK der Transaktionswert der Ware plus Beförderungs- und Versicherungskosten bis zur EU-Außengrenze. Berechnen Sie den CIF-Wert mit dem Zollwert-Rechner.
Nebenkosten sind laut § 11 Abs. 3 UStG Beförderungs- und Versicherungskosten vom Einfuhrort bis zum ersten inländischen Bestimmungsort. Das ist in der Praxis oft der Empfängerort oder das Lager in Deutschland.
Den gesamten Berechnungsweg — von Zollwert über Zoll bis zur EUSt — führt der EUSt-Rechner automatisch durch.
3. Wann gilt 7 % statt 19 %?
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt bei der EUSt für Waren, die auch im Inland dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen — aufgeführt in Anlage 2 des UStG. Die wichtigsten Kategorien:
| Warengruppe | EUSt-Satz |
|---|---|
| Lebensmittel (außer Getränke, Genussmittel) | 7 % |
| Bücher, Zeitschriften, Zeitungen | 7 % |
| Kunstgegenstände, Sammlungsstücke (Kap. 97 KN) | 7 % |
| Lebende Pflanzen und Blumen | 7 % |
| Rollstuhl, Hörgeräte, Hilfsmittel für Behinderte | 7 % |
| Alle sonstigen Waren | 19 % |
Die Entscheidung über den Steuersatz trifft das Hauptzollamt anhand der Warentarifnummer in der Zollanmeldung. Eine falsche Tarifierung kann zur Nacherhebung führen.
4. Vorsteuerabzug — EUSt zurückholen
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) können die gezahlte EUSt als Vorsteuer geltend machen. Die Erstattung erfolgt über die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Erforderlicher Beleg: Der Einfuhrabgabenbescheid (früher: Zollquittung, heute: elektronische Mitteilung aus ATLAS) ist der Vorsteuerbeleg. Ohne diesen Bescheid ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Praxishinweis: § 21 Abs. 3 UStG-Verfahren
Bei Nutzung des Aufschubkontos kann der Vorsteuerabzug bereits im Monat der Einfuhr geltend gemacht werden — obwohl die EUSt erst am 26. des Folgemonats fällig ist. Das ist ein Liquiditätsvorteil von bis zu 56 Tagen.
Für Unternehmen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung (z. B. Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder rein umsatzsteuerfreie Tätigkeiten) ist die EUSt eine echte Kostenbelastung und in der Kalkulation als Aufwand zu berücksichtigen.
5. ATLAS, Einfuhrabgabenbescheid & Aufschubkonto
Im deutschen Zollsystem ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) wird die EUSt zusammen mit dem Einfuhrzoll festgesetzt. Nach der Freigabe der Sendung erhalten Sie den Einfuhrabgabenbescheid — das ist Ihr Buchhaltungs- und Vorsteuerbeleg.
Zahlung sofort: Ohne Aufschubkonto ist die EUSt sofort mit der Freigabe der Ware fällig. Bei häufigen Importen ist das logistisch unpraktisch.
Aufschubkonto: Mit bewilligtem Aufschubkonto beim Hauptzollamt werden alle EUSt-Beträge eines Kalendermonats bis zum 26. des Folgemonats gestundet. Das setzt eine Gesamtbürgschaft (Bankbürgschaft oder Barkaution) voraus — deren Höhe richtet sich nach dem monatlichen Abgabenvolumen.
Wann lohnt ein Aufschubkonto?
Ab ca. 5–10 Einfuhranmeldungen pro Monat oder wenn die monatliche EUSt-Last regelmäßig über 5.000 € liegt. Die Bürgschaftskosten (0,4–1 % p.a.) sind meist deutlich günstiger als Kontokorrentzinsen.
6. Vollständiges Rechenbeispiel
Import von Elektronikmaterial aus China (Zollsatz 3,7 %, EUSt 19 %):
| Warenwert (FOB Shanghai) | 10.000,00 € |
| Seefracht Shanghai → Hamburg | 850,00 € |
| Transportversicherung (0,3 %) | 32,55 € |
| Zollwert (CIF) | 10.882,55 € |
| Einfuhrzoll (3,7 %) | 402,65 € |
| Binnenbeförderung Hamburg → Lager | 180,00 € |
| EUSt-Bemessungsgrundlage | 11.465,20 € |
| Einfuhrumsatzsteuer (19 %) | 2.178,39 € |
Gesamtabgaben: 402,65 € (Zoll, endgültig) + 2.178,39 € (EUSt, für Unternehmen erstattbar). Netto-Belastung für vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen: 402,65 €.
Berechnen Sie Ihre eigene EUSt direkt mit dem kostenlosen EUSt-Rechner.
7. Häufige Fehler bei der EUSt
Fehler 1: Binnenbeförderung vergessen
Die Kosten der Beförderung vom Einfuhrort (z. B. Hamburg) bis zum ersten Bestimmungsort in Deutschland erhöhen die EUSt-Bemessungsgrundlage. Viele vergessen diesen Posten — er kann bei 1.000 km Binnenlogistik erheblich sein.
Fehler 2: Falscher Steuersatz (7 % statt 19 %)
Bei Lebensmitteln, Büchern oder Kunstgegenständen gilt 7 %. Wird irrtümlich 19 % angemeldet, entsteht keine Nacherhebung — aber eine Rückerstattung muss aktiv beantragt werden.
Fehler 3: Kein Einfuhrabgabenbescheid archiviert
Ohne den Einfuhrabgabenbescheid ist der Vorsteuerabzug nicht möglich. ATLAS liefert den Bescheid elektronisch — stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltung den Bescheid zeitnah erhält und archiviert.
Fehler 4: EUSt als Kosten in der Vorkalkulation
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen dürfen die EUSt nicht als Kostenfaktor in der Landed-Cost-Kalkulation einrechnen — sie ist neutral. Nur der Einfuhrzoll erhöht die Anschaffungskosten. Berechnen Sie Ihre Landed Costs mit dem Landed-Cost-Rechner.
8. Häufige Fragen zur EUSt
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern erhobene Umsatzsteuer. Sie entspricht der regulären deutschen Mehrwertsteuer (19 % oder 7 %) und wird auf den Zollwert plus Einfuhrzoll plus Beförderungskosten bis zum ersten EU-Bestimmungsort erhoben. Rechtsgrundlage ist § 21 UStG i.V.m. § 11 UStG.
Wann gilt 7 % statt 19 % Einfuhrumsatzsteuer?
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für Waren, die in Anlage 2 des UStG aufgeführt sind — darunter Lebensmittel (außer Getränke), Bücher, Zeitschriften, Kunstgegenstände und Pflanzen. Für alle anderen Waren gilt 19 %. Die Entscheidung über den Steuersatz richtet sich nach dem Verwendungszweck und der Warenklassifikation.
Wer muss EUSt zahlen?
EUSt schuldet der Zollschuldner — in der Regel der Empfänger der Ware oder dessen Vertreter, der die Zollanmeldung abgibt. Im Aufschubkonto-Verfahren wird die EUSt erst am 26. des Folgemonats fällig.
Kann die EUSt als Vorsteuer abgezogen werden?
Ja, für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) ist die EUSt in voller Höhe als Vorsteuer abziehbar — entweder im Voranmeldungszeitraum der Zahlung (Ist-Versteuerung) oder nach dem sog. § 21 Abs. 3 UStG-Verfahren. Der EUSt-Bescheid (Einfuhrabgabenbescheid) ist der Beleg.
Was ist der Unterschied zwischen EUSt und Einfuhrzoll?
Der Einfuhrzoll ist eine EU-Abgabe und endgültige Belastung — er fließt in den EU-Haushalt und kann nie zurückgefordert werden. Die EUSt ist eine nationale Steuer (Umsatzsteuer), die bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen vollständig erstattet wird. Für Privatpersonen ist weder Zoll noch EUSt erstattbar.
Wie berechne ich die EUSt-Bemessungsgrundlage?
EUSt-Bemessungsgrundlage = Zollwert (CIF) + Einfuhrzoll + Nebenkosten bis zum ersten EU-Bestimmungsort (Beförderung, Versicherung, Lagerung). Auf diese Summe werden dann 19 % oder 7 % EUSt erhoben. Formel: EUSt = (Zollwert + Zoll + Nebenkosten) × Steuersatz.
Kann ich die EUSt auch monatlich zahlen statt sofort?
Ja, über das ATLAS-Aufschubkonto (sog. Gesamtbürgschaft) werden alle EUSt-Beträge eines Monats bis zum 26. des Folgemonats gestundet. Voraussetzung ist eine Sicherheitsleistung (Bürge oder Barkaution) und ein bewilligtes Aufschubkonto beim zuständigen Hauptzollamt.
Stand: Mai 2026 · Quellen: § 21 UStG, § 11 UStG, Art. 70 UZK, BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzug aus Einfuhrumsatzsteuer · Redaktion aussenhandelshub.de