A.TR.-Warenverkehrsbescheinigung
Präferenznachweis im EU-Türkei-Warenverkehr.
Die A.TR. ist die Warenverkehrsbescheinigung im Rahmen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei. Sie ermöglicht die zollfreie Einfuhr von gewerblichen Waren (mit Ausnahme von Agrarprodukten und EGKS-Waren) zwischen den Zollunion-Partnern. Voraussetzung ist, dass die Waren sich im freien Verkehr eines Vertragsstaates befinden. Die A.TR. wird vom Ausführer ausgefüllt und vom Zoll bestätigt; die Vereinfachte Variante ist für Ermächtigte Ausführer möglich.