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Glossar Außenhandel

Die zentralen Begriffe des deutschen Außenhandels- und Zollrechts in 30 verständlich erklärten Definitionen: von der A.TR.-Warenverkehrsbescheinigung bis zum Zollwert nach UZK. Mit weiterführenden Links zu Tools und Quellen.

A

A.TR.-Warenverkehrsbescheinigung

Präferenznachweis im EU-Türkei-Warenverkehr.

Die A.TR. ist die Warenverkehrsbescheinigung im Rahmen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei. Sie ermöglicht die zollfreie Einfuhr von gewerblichen Waren (mit Ausnahme von Agrarprodukten und EGKS-Waren) zwischen den Zollunion-Partnern. Voraussetzung ist, dass die Waren sich im freien Verkehr eines Vertragsstaates befinden. Die A.TR. wird vom Ausführer ausgefüllt und vom Zoll bestätigt; die Vereinfachte Variante ist für Ermächtigte Ausführer möglich.

Akkreditiv (Letter of Credit, L/C)

Bankgarantie für die Zahlung bei Übergabe konformer Dokumente.

Ein Akkreditiv ist eine durch eine Bank im Auftrag des Importeurs ausgestellte, unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Exporteur. Die Bank zahlt, sobald die im Akkreditiv vereinbarten Dokumente (z. B. Konnossement, Handelsrechnung, Ursprungszeugnis) vollständig und konform vorgelegt werden. Akkreditive werden weltweit nach den ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive der ICC) abgewickelt und sind das gebräuchlichste Sicherungsinstrument bei Geschäften mit hohem Länder- oder Bonitätsrisiko.

Antidumpingzoll

Zusatzzoll gegen Verkäufe unter Normalwert aus Drittländern.

Antidumpingzölle sind zusätzlich zum regulären Drittlandszollsatz erhobene Schutzzölle der EU. Sie werden eingeführt, wenn Untersuchungen der EU-Kommission ergeben, dass Importwaren unter ihrem Normalwert (Heimatmarktpreis oder Produktionskosten + angemessene Marge) verkauft werden und der EU-Industrie dadurch ein Schaden entsteht. Die Sätze werden produkt- und herstellerspezifisch im Amtsblatt der EU veröffentlicht und im TARIC-System hinterlegt. Maßnahmen gelten in der Regel 5 Jahre, danach wird eine Überprüfung durchgeführt.

Ausfuhranmeldung (ATLAS-Ausfuhr)

Pflichtanmeldung an den Zoll bei Export aus der EU.

Die Ausfuhranmeldung ist die elektronische Anmeldung von Ausfuhrwaren beim Zoll über das ATLAS-System. Sie ist ab einem Warenwert von 1.000 EUR oder einer Sendung über 1.000 kg verpflichtend. Nach Annahme erhält der Anmelder eine MRN (Master Reference Number) und ein Versandbegleitdokument (Ausfuhrbegleitdokument). Der Ausfuhrnachweis (z. B. Ausgangsvermerk) ist Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung der Ausfuhrlieferung.

B

BAF (Bunker Adjustment Factor)

Treibstoff-Zuschlag in der Seefracht.

Der Bunker Adjustment Factor ist ein variabler Zuschlag der Reedereien auf die Basisfracht, der schwankende Treibstoffkosten ausgleicht. Der BAF wird typischerweise als Prozentsatz der Grundfracht oder als Pauschalbetrag pro TEU/Container ausgewiesen und alle ein bis drei Monate angepasst. Seit 2020 ist der „IMO 2020 Low Sulphur Surcharge" (LSS) als separater Bestandteil ausgewiesen, weil die Schwefelobergrenze für Schiffsbrennstoff auf 0,5 % gesenkt wurde.

Verwandt: caflclfcl

C

CAF (Currency Adjustment Factor)

Währungs-Ausgleichszuschlag in der Seefracht.

Der Currency Adjustment Factor ist ein Zuschlag, mit dem Reedereien Wechselkursrisiken zwischen ihrer Buchungswährung (häufig USD) und anderen Kalkulationswährungen kompensieren. Er wird auf die Basisfracht aufgeschlagen und kann positive wie negative Werte annehmen. In Verbindung mit BAF erscheint er regelmäßig als gesonderte Position auf der Speditionsrechnung.

Carnet ATA

Internationaler Zollpassierschein für temporäre Ausfuhr.

Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Berufsausrüstung, Messe-, Ausstellungs- und Warenmustern in über 80 Vertragsstaaten ermöglicht. Es ist 12 Monate gültig, wird von der zuständigen IHK ausgestellt und durch eine Sicherheitsleistung abgesichert. Es erspart komplette Zollanmeldungen, Sicherheitsleistungen oder Kautionen in jedem Reiseland.

CBM (Cubic Meter)

Kubikmeter — Volumenmaß in Logistik & Fracht.

CBM (Cubic Meter, m³) ist die zentrale Volumeneinheit in der internationalen Fracht. Sie wird durch Länge × Breite × Höhe in Metern berechnet. Speditionen rechnen die Fracht entweder nach tatsächlichem Gewicht oder nach Volumengewicht ab — was höher ist, gilt als frachtpflichtiges Gewicht. Umrechnungsfaktoren: See/LCL 1 CBM = 1.000 kg, Luftfracht (IATA) 1 CBM = 167 kg, Straße 1 CBM = 333 kg.

CIF — Cost, Insurance, Freight

Incoterm 2020: Verkäufer trägt Fracht + Mindestversicherung bis Bestimmungshafen.

CIF ist ein Incoterm der ICC für ausschließlich See- und Binnenschifffahrt. Der Verkäufer trägt die Kosten für Hauptlauf und Mindestversicherung (Institute Cargo Clauses C) bis zum benannten Bestimmungshafen. Der Gefahrübergang erfolgt jedoch bereits beim Verbringen der Ware an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen. CIF wird häufig als Basis für die Zollwertberechnung im Importland verwendet.

D

DDP — Delivered Duty Paid

Incoterm 2020: Verkäufer trägt alle Kosten inkl. Zoll bis zum Käufer.

Bei DDP übernimmt der Verkäufer maximalen Service: er trägt alle Kosten und Risiken bis zur Lieferung an den benannten Bestimmungsort im Land des Käufers, einschließlich Einfuhrabgaben (Zoll, EUSt) und Einfuhrverzollung. Für Exporteure mit Erfahrung im Zielmarkt eine kundenfreundliche Option, aber mit hohem operativem Risiko und Wechselkursexposure verbunden.

E

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Umsatzsteuer auf Importwaren aus Drittländern.

Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die der Zoll bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in das EU-Gebiet erhebt. Sie beträgt in Deutschland 19 % (Regelsteuersatz) oder 7 % (ermäßigt, z. B. Lebensmittel, Bücher). Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll, Beförderungskosten innerhalb der EU bis zum ersten Bestimmungsort und ggf. Verbrauchsteuern. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können sie als Vorsteuer geltend machen.

EORI-Nummer

EU-weite Wirtschaftsbeteiligten-Registrierungs- und Identifikationsnummer.

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist die einheitliche Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte in der EU im Verkehr mit dem Zoll. In Deutschland wird sie vom Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) auf Antrag vergeben und beginnt mit „DE" gefolgt von einer 17-stelligen Nummer. Jeder Importeur oder Exporteur benötigt sie für Zollanmeldungen, ATLAS-Zugang und sicherheitsrelevante Vorabanzeigen.

EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung

Präferenznachweis für EU-Freihandelsabkommen.

Die EUR.1 dient als Nachweis der präferenziellen Ursprungseigenschaft im Warenverkehr mit Ländern, mit denen die EU Freihandelsabkommen geschlossen hat (z. B. Schweiz, Norwegen, Südkorea, Kanada, Mercosur-Länder). Sie wird vom Ausführer ausgefüllt und vom deutschen Zoll bestätigt. Für Sendungen bis 6.000 EUR genügt alternativ eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung; ab diesem Wert ist die EUR.1 oder eine Erklärung des Ermächtigten Ausführers erforderlich.

EZT-Online (Elektronischer Zolltarif)

Online-Datenbank des deutschen Zolls für Tarifnummern, Zollsätze, Maßnahmen.

EZT-Online ist die elektronische Version des Deutschen Gebrauchs-Zolltarifs. Die Anwendung enthält die Warentarifnummern (HS-Code, KN, TARIC), Drittlands- und Präferenzzollsätze, Antidumping-Maßnahmen, Einfuhr- und Ausfuhrverbote sowie statistische Codes. Sie ist die maßgebliche Quelle für die Tarifierung jeder Sendung in der deutschen Zollabwicklung.

F

FCA — Free Carrier

Incoterm 2020: Verkäufer übergibt frei beim benannten Ort.

Bei FCA (Free Carrier) übergibt der Verkäufer die Ware ausfuhrverzollt an den vom Käufer benannten Frachtführer am vereinbarten Ort (oft Lager Verkäufer oder Terminal). Der Gefahrübergang erfolgt mit der Übergabe. FCA löst in modernen Logistikketten zunehmend FOB ab, da bei Containerfracht die Übergabe längst nicht mehr am Schiff stattfindet. In den Incoterms 2020 wurde die Möglichkeit ergänzt, eine Bord-Konnossement-Anweisung im Akkreditiv zu integrieren.

FCL — Full Container Load

Volle Containerladung, exklusiv vom Versender genutzt.

FCL bezeichnet die vollständige Buchung eines Seefrachtcontainers (20′, 40′ oder 40′ HC) durch einen einzigen Versender. Der Container wird beim Versender beladen, plombiert und beim Empfänger entladen. FCL ist üblicherweise günstiger pro CBM als LCL und reduziert Handhabungsrisiken, lohnt sich aber erst ab etwa 15 m³ Sendungsvolumen.

FOB — Free on Board

Incoterm 2020 (nur See): Verkäufer trägt bis Bordverladung im Verschiffungshafen.

Bei FOB übergibt der Verkäufer die Ware ausfuhrverzollt an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen. Mit dem Verbringen an Bord geht die Gefahr auf den Käufer über. FOB ist eines der ältesten und meistgenutzten Incoterms, sollte jedoch nur für klassische Stückgut- und Massengutsendungen verwendet werden, nicht für Container — dort ist FCA korrekter.

H

HS-Code (Harmonisiertes System)

Internationale 6-stellige Warentarifnummer der WCO.

Der HS-Code (Harmonisiertes System der World Customs Organization) ist die international harmonisierte sechsstellige Tarifnummer zur Klassifizierung von Waren. Über 200 Länder verwenden ihn als Basis ihrer nationalen Zolltarife. Die EU baut den HS-Code auf 8 Stellen (KN-Nummer) und in der Einfuhr auf 10/11 Stellen (TARIC) aus. Die korrekte Tarifierung ist entscheidend für Zollsatz, Verbote, Antidumping und Statistik.

I

IATA — International Air Transport Association

Weltverband der Luftverkehrsgesellschaften, setzt Luftfracht-Standards.

Die IATA ist der internationale Dachverband der Fluggesellschaften und setzt verbindliche Standards für Luftfracht, einschließlich Ladungssicherung, Gefahrgut (DGR), Tarifstrukturen und Volumengewicht-Umrechnung. Für Luftfracht gilt seit Jahrzehnten der IATA-Faktor 1:6.000 (cm³ je kg) bzw. 167 kg pro CBM für die Berechnung des chargeable weight.

Incoterms 2020

Internationale Handelsklauseln der ICC zur Aufteilung von Kosten, Risiken & Pflichten.

Die Incoterms (International Commercial Terms) sind ein Regelwerk der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris. Sie definieren in elf Klauseln, wer Kosten trägt, wer die Versicherung organisiert, wo der Gefahrübergang stattfindet und wer für Aus- und Einfuhrformalitäten zuständig ist. Die aktuelle Version Incoterms 2020 gilt seit 1. Januar 2020 und unterteilt sich in Klauseln für alle Verkehrsträger (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP) und reine Seetransport-Klauseln (FAS, FOB, CFR, CIF).

L

LCL — Less than Container Load

Sammelladung in einem Container, mehrere Versender teilen sich den Platz.

LCL bezeichnet Sendungen, die zu klein für einen eigenen Container sind und in einem Sammelcontainer mit Sendungen anderer Versender konsolidiert werden. Die Frachtkosten werden nach Volumen oder Gewicht des einzelnen Anteils berechnet (1 CBM = 1.000 kg). LCL ist flexibel und wirtschaftlich für Sendungen zwischen 1 und ca. 15 m³, hat aber längere Laufzeiten und höhere Handhabungsrisiken als FCL.

N

Negoziierung (Akkreditiv)

Ankauf der Akkreditiv-Dokumente und Vorauszahlung an den Begünstigten.

Die Negoziierung ist der Prozess, bei dem die zur Negoziierung benannte Bank dem Begünstigten (Exporteur) den Wert der akkreditivkonformen Dokumente vorschießt, oft mit Diskont, und die Dokumente an die eröffnende Bank weiterleitet. Sie unterscheidet sich von einer reinen Avisierung (nur Weiterleitung) und einer Bestätigung (zusätzliche Zahlungsgarantie). Negoziierungs-Gebühren liegen typischerweise zwischen 1,5 und 2,5 ‰ des Akkreditivbetrages.

P

Präferenzursprung

Ursprungsstatus, der nach einem Freihandelsabkommen Zollbefreiung gewährt.

Der Präferenzursprung ist eine zollrechtliche Eigenschaft, die Waren erhalten, wenn sie nach den Ursprungsregeln eines bilateralen oder multilateralen EU-Freihandelsabkommens als „ursprünglich" eingestuft werden. Mit einem gültigen Ursprungsnachweis (EUR.1, EUR-MED, Erklärung auf Rechnung, REX) sinken oder entfallen die Zollsätze im Bestimmungsland. Anders als der nichtpräferenzielle Ursprung („Made in"), der für Statistik und Antidumping zählt.

S

SWIFT

Globales Banken-Netzwerk für sichere Finanznachrichten.

SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist die globale Genossenschaft, deren Netzwerk Banken weltweit für die Übermittlung strukturierter Finanznachrichten (z. B. MT700 für Akkreditiv-Eröffnung) nutzen. SWIFT überträgt keine Gelder, sondern nur Nachrichten — die tatsächliche Wertübertragung erfolgt über Korrespondenzkonten. Im Außenhandel werden SWIFT-Gebühren pro Nachricht (30–100 EUR) bei Akkreditiv- und Garantieabwicklungen fällig.

T

T1-Versandverfahren

Zollrechtliches Versandverfahren für Nicht-Unionswaren in der EU.

Das T1-Versandverfahren erlaubt die Beförderung von Nicht-Unionswaren (z. B. importierte Drittlandsware, noch nicht verzollt) zwischen zwei Punkten im Zollgebiet der EU/EFTA unter Zollverschluss, ohne dass Einfuhrabgaben sofort fällig werden. Genutzt z. B. bei Transit vom Hafen Hamburg zum Zolllager im Hinterland. Voraussetzung ist eine Sicherheitsleistung über die potenziellen Abgaben.

TARIC

Integrierter Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften.

TARIC (Tarif Intégré de la Communauté) ist die elektronische Datenbank der EU-Kommission mit allen maßnahmen- und zollrelevanten Informationen zu Warennummern, einschließlich Drittlandszollsätzen, Antidumping- und Ausgleichszöllen, mengenmäßigen Beschränkungen, Verboten und Aussetzungen. Der TARIC-Code ist 10-stellig und bildet die Grundlage für EZT-Online sowie die ATLAS-Anwendungen.

U

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

EU-weite Nummer zur Identifikation umsatzsteuerlicher Unternehmer.

Die USt-IdNr. wird in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und ist Voraussetzung für innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe. Sie beginnt mit „DE" und enthält neun Ziffern. Bei jedem grenzüberschreitenden B2B-Geschäft innerhalb der EU sollte die Gültigkeit über das VIES-System (qualifizierte Bestätigung) geprüft werden, um die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung abzusichern.

UZK — Unionszollkodex

Zentrale EU-Verordnung für das Zollrecht der EU.

Der Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) ist seit 1. Mai 2016 das materielle Zollrecht der Europäischen Union. Er regelt unter anderem Zollverfahren, Zollwert (Art. 70 Transaktionswertmethode, Art. 71 Hinzurechnungen), AEO-Status, vorübergehende Verwahrung, Versand-, Lager- und Ausfuhrverfahren. Konkretisiert wird er durch die Delegierte Verordnung (UZK-DA) und die Durchführungsverordnung (UZK-IA).

W

Warentarifnummer

Numerische Klassifizierung der Ware für Zollzwecke.

Die Warentarifnummer ist der numerische Schlüssel, der den Zollsatz und alle zollrechtlichen Maßnahmen einer Ware bestimmt. In der EU ist sie 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur, KN) für Ausfuhren und 11-stellig (TARIC + nationaler Schlüssel) für Einfuhren. Sie basiert auf dem 6-stelligen HS-Code der WCO. Die korrekte Tarifierung ist eine Bringschuld des Anmelders; bei Fehlern drohen Nachforderungen und Bußgelder.

Z

Zollwert

Bemessungsgrundlage für Zoll & EUSt bei der Einfuhr.

Der Zollwert ist die wertbezogene Bemessungsgrundlage zur Berechnung von Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer. Nach Art. 70 UZK ist primär der Transaktionswert anzusetzen — der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis bei einem Verkauf zur Ausfuhr in die EU, ergänzt um Hinzurechnungen nach Art. 71 (z. B. Provisionen, Beförderungskosten bis zur EU-Grenze, Lizenzgebühren, Versicherung). Liegt der Transaktionswert nicht vor oder ist er nicht anwendbar, gelten subsidiäre Methoden.