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Ratgeber · Zoll

Zollidentifikationsnummer (EORI-Nummer) beantragen — Leitfaden 2026

Die Zollidentifikationsnummer — offiziell EORI-Nummer — ist die Pflichtkennung für alle Unternehmen und Personen, die in der EU grenzüberschreitend handeln. Ohne sie ist keine Zollanmeldung in ATLAS möglich. Dieser Leitfaden erklärt, wer sie braucht, wie man sie kostenlos online beantragt und wie lange es dauert — inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung und häufigen Fehlern.

Lesezeit: ca. 10 Min. · Aktualisiert: Juli 2026 · Quellen: zoll.de, EU-Zollverordnung (UZK)

Das Wichtigste in Kürze

  • Zollidentifikationsnummer = EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification)
  • Pflicht für alle Unternehmen, die aus Nicht-EU-Ländern importieren oder dorthin exportieren
  • Beantragung kostenlos über ZOLLonline (zoll.de), Bearbeitungszeit 1–3 Werktage
  • EU-weit gültig — eine deutsche EORI reicht für alle EU-Zollverfahren
  • Ohne EORI: keine Zollanmeldung in ATLAS möglich → Ware bleibt am Zoll

Was ist die Zollidentifikationsnummer?

Die Zollidentifikationsnummer ist der gebräuchliche deutsche Begriff für die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Es handelt sich um eine alphanumerische Kennnummer, die Zollbehörden in der gesamten EU verwenden, um Wirtschaftsbeteiligte eindeutig zu identifizieren.

In Deutschland wird die EORI-Nummer vom Bundeszollamt (genauer: vom zuständigen Hauptzollamt) vergeben. Sie beginnt immer mit dem Länderkürzel „DE", gefolgt von einer individuellen Zahlenkombination mit bis zu 15 Stellen — zum Beispiel: DE123456789012345.

Die EORI-Nummer ist seit dem 1. Juli 2009 EU-weit verbindlich eingeführt (Art. 9 UZK — Unionszollkodex, Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Sie ersetzte damals die nationalen Zollidentifikationssysteme und schuf ein harmonisiertes europäisches Register aller Wirtschaftsbeteiligten.

EORI-Nummer vs. Zollidentifikationsnummer: Unterschied?

Es gibt keinen Unterschied. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Kennnummer:

Begriff Kontext Bedeutung
ZollidentifikationsnummerUmgangssprachlich, Deutschland= EORI-Nummer
EORI-NummerOffiziell, EU-weit= Zollidentifikationsnummer
Zoll-IDKurzform, umgangssprachlich= EORI-Nummer
DE-Nummer (Zoll)Älterer Slang, Deutschland= EORI-Nummer (beginnt mit DE)

In offiziellen Zolldokumenten (Zollanmeldungen, ATLAS-System, EUR.1-Ursprungsnachweise, Ausfuhrerklärungen) wird ausschließlich der Begriff „EORI-Nummer" verwendet.

Wer braucht eine Zollidentifikationsnummer (EORI)?

Laut Art. 9 Abs. 1 UZK benötigt jeder Wirtschaftsbeteiligte, der in der EU Tätigkeiten ausführt, die dem Zollrecht unterliegen, eine EORI-Nummer. In der Praxis sind das:

  • Importeure: Jedes Unternehmen, das Waren aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) nach Deutschland oder in die EU einführt
  • Exporteure: Unternehmen, die Waren aus der EU in Drittländer ausführen (Ausfuhrerklärung ab 1.000 €)
  • Zollspediteure und -deklaranten: Spediteure, die Zollanmeldungen im Namen anderer stellen
  • Lagerhalter: Betreiber von Zolllagern, Freilagern und temporären Verwahrlagern
  • Vertreter: Direkte und indirekte Zollvertreter (Spediteure, Agenten), die im eigenen oder fremden Namen handeln
  • Empfänger von Unionswaren: Bei T1-/T2-Versandverfahren benötigt auch der Empfänger eine EORI

Ausnahme: Privatpersonen

Privatpersonen, die gelegentlich Waren für den persönlichen Gebrauch importieren (z. B. Online-Shopping aus China), benötigen in der Regel keine EORI-Nummer. Erst wenn regelmäßige gewerbliche Aktivitäten vorliegen, ist eine EORI erforderlich. Bei Warenwert über 150 € aus dem Nicht-EU-Ausland fallen trotzdem Zoll und EUSt an, die der Zusteller abwickelt.

Zollidentifikationsnummer beantragen: Schritt für Schritt

Die Beantragung erfolgt ausschließlich beim deutschen Zoll (Bundeszollamt) und ist vollständig kostenlos:

  1. 1

    ZOLLonline-Portal aufrufen

    Gehen Sie auf www.zoll.de → Service → ZOLLonline → EORI-Registrierung. Das Portal ist 24/7 zugänglich. Alternativ: Suche nach „EORI-Nummer beantragen zoll.de".

  2. 2

    Online-Formular ausfüllen

    Tragen Sie ein: Firmenname/Name, Rechtsform, Anschrift, Steuernummer/USt-ID, Kontaktdaten, Art der Außenhandelstätigkeit (Import/Export/beides) und voraussichtliche Sendungsanzahl.

  3. 3

    Unterlagen hochladen

    Handelsregisterauszug (GmbH, AG, OHG, KG) oder Gewerbeanmeldung (Einzelunternehmen). Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass. Alle Dokumente als PDF oder JPEG.

  4. 4

    Antrag absenden

    Nach dem Absenden erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Das zuständige Hauptzollamt bearbeitet den Antrag.

  5. 5

    EORI-Nummer erhalten und nutzen

    Nach 1–3 Werktagen erhalten Sie die EORI-Nummer per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt ist sie sofort und EU-weit nutzbar. Bewahren Sie die Bestätigung sorgfältig auf.

Erforderliche Unterlagen

Rechtsform Erforderliches Dokument
GmbH, AG, UGAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
OHG, KG, GbRGesellschaftsvertrag + ggf. HR-Auszug
Einzelunternehmen, FreelancerGewerbeanmeldung + Personalausweis
Freiberufler (Arzt, Anwalt, etc.)Zulassungsbescheid/Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit
Privatperson (gewerblicher Handel)Personalausweis oder Reisepass

Bearbeitungszeit & was danach passiert

Im Regelfall bearbeitet das Hauptzollamt Ihren Antrag innerhalb von 1–3 Werktagen. Bei vollständigen Unterlagen und eindeutigen Angaben erfolgt die Zuteilung oft sogar am selben oder nächsten Werktag.

In Ausnahmefällen — bei fehlenden Unterlagen, unklaren Angaben oder hohem Aufkommen — kann die Bearbeitung bis zu 10 Werktage dauern. Eine vorläufige EORI-Nummer oder eine mündliche Zusage ist nicht möglich. Die Nummer ist erst nach schriftlicher Bestätigung (E-Mail) offiziell gültig.

Nach Erhalt der EORI-Nummer können Sie sofort:

  • Zollanmeldungen in ATLAS stellen (direkt oder über einen Vertreter)
  • Ausfuhrerklärungen (AES/ATLAS-AES) einreichen
  • Präferenznachweise (EUR.1, REX-Erklärung) ausstellen
  • Sich beim Import als Anmelder oder Empfänger identifizieren

EORI-Nummer prüfen & validieren

Sie können die Gültigkeit jeder EORI-Nummer kostenlos über das offizielle EORI-Validierungstool der Europäischen Kommission prüfen:

  • Aufrufen: ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp
  • EORI-Nummer eingeben (Format: DE gefolgt von Zahlen)
  • Das Tool zeigt an: gültig/ungültig, Inhabername (wenn öffentlich hinterlegt), Land

Die Validierung ist besonders wichtig bei der Überprüfung von Geschäftspartner-EORI-Nummern, bei der Beantragung von Präferenznachweisen (REX-Status) und für Zollspediteure, die im Namen von Kunden Anmeldungen stellen.

Daten ändern oder EORI löschen

Bei Änderungen der Unternehmensdaten müssen Sie das Hauptzollamt informieren. Änderungspflichtige Ereignisse sind:

  • Firmenumzug (neue Adresse)
  • Firmenumbennenung oder Rechtsformänderung
  • Gesellschafterwechsel (bei Personengesellschaften)
  • Betriebsaufgabe oder Insolvenz
  • Verschmelzung oder Umwandlung

Änderungen erfolgen ebenfalls über das ZOLLonline-Portal oder schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt. Die EORI-Nummer selbst bleibt in der Regel gleich, nur die verknüpften Stammdaten werden aktualisiert.

EU-weite Gültigkeit

Ein großer Vorteil der EORI: Sie gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Wer eine deutsche EORI (DE…) hat, kann damit ohne separate Registrierung in Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Polen, Spanien und allen anderen EU-Ländern Zollanmeldungen stellen.

Hinweis für Großbritannien: Nach dem Brexit (ab 1. Januar 2021) gilt die deutsche EORI-Nummer nicht mehr im Vereinigten Königreich. Wer dort importieren oder exportieren möchte, benötigt eine separate britische EORI (Format: GB gefolgt von Zahlen), die über die UK Government Customs-Website beantragt werden muss.

EORI und ATLAS: Zusammenhang

ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) ist das elektronische Zollabwicklungssystem des deutschen Zolls. Jede Zollanmeldung (Einfuhr, Ausfuhr, Versand) in ATLAS erfordert die EORI-Nummer des Anmelders.

Ohne EORI-Nummer kann das ATLAS-System die Anmeldung nicht verarbeiten. Die Ware bleibt am Zoll „gestellt" (temporäre Verwahrung), für die Lagergebühren anfallen. Bei Wiederholung drohen Bußgelder und Lieferverzögerungen.

Als Alternative können Sie einen Zollagenten oder Zollspediteur beauftragen, der die Zollanmeldung in eigenem Namen mit seiner EORI stellt (direkter oder indirekter Vertreter). Dies ist zulässig, aber teurer als eine eigene EORI.

Häufige Fehler bei der Beantragung

Antrag zu spät stellen

Viele Unternehmen beantragen die EORI erst, wenn die erste Sendung schon unterwegs ist. Da die Bearbeitung 1–3 Werktage dauert, kann die Ware am Zoll liegenbleiben. Beantragen Sie die EORI mindestens 2 Wochen vor dem ersten Import.

Kommerzielle Dienstleister nutzen

Zahlreiche Websites bieten kostenpflichtige EORI-Registrierungsdienste an. Die offizielle Beantragung über ZOLLonline ist vollständig kostenlos. Nutzen Sie ausschließlich zoll.de.

Veraltete Unterlagen einreichen

Handelsregisterauszüge dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Ältere Auszüge führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung.

EORI bei Geschäftsadressänderung nicht aktualisieren

Bei einem Firmenumzug müssen die EORI-Stammdaten zeitnah aktualisiert werden. Unterlassung kann bei Zollanmeldungen zu Problemen führen, wenn die Adresse nicht mit dem EORI-Register übereinstimmt.

UK-EORI vergessen

Seit dem Brexit benötigen Unternehmen, die in das UK exportieren oder aus dem UK importieren, eine separate britische EORI. Die deutsche EORI gilt dort seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist eine Zollidentifikationsnummer?

Die Zollidentifikationsnummer ist ein umgangssprachlicher Begriff für die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Sie ist die EU-weite Kennnummer, mit der Zollbehörden alle am grenzüberschreitenden Warenverkehr beteiligten Unternehmen und Personen eindeutig identifizieren. In Deutschland beginnt sie mit „DE" gefolgt von bis zu 15 Ziffern, z. B. DE123456789012345.

Ist die Zollidentifikationsnummer dasselbe wie die EORI-Nummer?

Ja, vollständig. „Zollidentifikationsnummer" ist der deutsche Volksmund-Begriff für die amtliche EORI-Nummer. In offiziellen Zolldokumenten, im ATLAS-System und in der EU-Zollverordnung wird ausschließlich der Begriff „EORI-Nummer" (EORI = Economic Operators Registration and Identification) verwendet. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Kennnummer.

Wer braucht eine Zollidentifikationsnummer (EORI)?

Jede natürliche oder juristische Person, die in der EU grenzüberschreitend mit Nicht-EU-Ländern handelt oder am Zollverfahren beteiligt ist, benötigt eine EORI. Das gilt für: Importeure, Exporteure, Zollspediteure, Lagerhalter (Zolllager, Freilager), Empfänger von Zollanmeldungen (ATLAS) sowie Unternehmen, die Erklärungen zum vorübergehenden Verwahrung abgeben. Privatpersonen nur bei regelmäßigem grenzüberschreitenden Handel.

Wie beantrage ich eine Zollidentifikationsnummer in Deutschland?

Schritt 1: Online-Antrag über das ZOLLonline-Portal des Bundeszollamts (www.zoll.de → Service → ZOLLonline → EORI-Registrierung). Schritt 2: Unterlagen hochladen (Handelsregistereintrag oder Gewerbeanmeldung, Personalausweis bei Einzelunternehmen). Schritt 3: Bearbeitung durch das Hauptzollamt: 1–3 Werktage. Schritt 4: EORI-Nummer per E-Mail erhalten und direkt nutzen. Die Beantragung ist kostenlos.

Wie lange dauert die Beantragung der Zollidentifikationsnummer?

Im Online-Verfahren über ZOLLonline dauert die Bearbeitung in der Regel 1–3 Werktage. In Ausnahmefällen, wenn Rückfragen entstehen oder Unterlagen fehlen, kann es bis zu 10 Werktage dauern. Eine vorläufige oder mündliche EORI-Nummer ist nicht möglich — erst nach schriftlicher Bestätigung des Hauptzollamts ist die Nummer gültig und nutzbar.

Kostet die EORI-Registrierung Geld?

Nein. Die EORI-Registrierung beim deutschen Zoll (Bundeszollamt) ist vollständig kostenlos. Warnen Sie sich vor kommerziellen Dienstleistern, die Gebühren für die Registrierung verlangen — die offizielle Beantragung über ZOLLonline ist immer kostenfrei. Einige Spediteure bieten gegen Gebühr an, die Registrierung für Sie vorzunehmen — das ist zulässig, aber nicht notwendig.

Gilt die deutsche Zollidentifikationsnummer auch in anderen EU-Ländern?

Ja, die deutsche EORI-Nummer (DE…) ist EU-weit gültig. Sie können damit Zollanmeldungen in Frankreich, den Niederlanden, Polen, Belgien und allen anderen EU-Mitgliedstaaten stellen, ohne eine separate nationale Registrierung zu benötigen. Das EORI-System ist europäisch harmonisiert und in allen EU-Zollsystemen interoperabel.

Wie prüfe ich, ob eine EORI-Nummer gültig ist?

Sie können EORI-Nummern kostenlos im EORI-Validierungstool der Europäischen Kommission prüfen: ec.europa.eu → Taxation and Customs Union → EORI Validation. Tragen Sie die Nummer ein (z. B. DE123456789) und das System zeigt, ob sie gültig und aktiv ist. Dies ist nützlich, wenn Sie EORI-Nummern von Geschäftspartnern verifizieren möchten.