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Ratgeber · Zoll

EORI-Nummer (Zollidentifikationsnummer) beantragen — vollständiger Leitfaden 2026

Die EORI-Nummer — auch Zollidentifikationsnummer genannt — ist die Grundvoraussetzung für jeden Außenhandel mit Nicht-EU-Ländern. Ohne EORI keine Zollanmeldung, kein ATLAS-Zugang, keine Einfuhr. Dieser Leitfaden erklärt, wer eine EORI braucht, wie Sie sie in Deutschland beantragen und was dabei zu beachten ist.

⏱ 10 Min. Lesezeit 📅 Stand: Juni 2026 🔗 Rechtsgrundlage: Art. 9 UZK, EORI-VO (EU) 2015/2446

1. Was ist die EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine EU-weit eindeutige Kennnummer für alle Wirtschaftsbeteiligten, die am grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern beteiligt sind. Sie wurde 2009 als Teil des modernisierten Zollkodex eingeführt und ist seitdem Pflichtbestandteil jeder Zollanmeldung innerhalb der EU.

In Deutschland setzt sich die EORI-Nummer aus dem Länderkennzeichen „DE" und bis zu 15 weiteren Ziffern zusammen. Für Unternehmen wird in der Regel die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet, ergänzt durch eine Prüfziffer (z. B. DE123456789). Einzelpersonen erhalten eine individuelle numerische Kennung.

Rechtliche Grundlage ist Artikel 9 des Unionszollkodex (UZK, VO (EU) Nr. 952/2013) sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446. Jedes Unternehmen darf nur eine EORI-Nummer pro EU-Mitgliedstaat beantragen. Da die Nummern EU-weit gültig sind, reicht für einen deutschen Importeur die einmalige Registrierung beim deutschen Zoll.

Wichtig: EORI vs. Zollagent

Wenn Ihr Spediteur oder Zollagent die Zollanmeldung in Ihrem Namen stellt (direkte Vertretung), wird Ihre EORI-Nummer verwendet. Handelt er in eigenem Namen (indirekte Vertretung), verwendet er seine eigene EORI. Bei häufigem Import empfiehlt sich immer die eigene EORI — sie spart Kosten und gibt Ihnen Transparenz über Ihre Zollverfahren.

2. Wer braucht eine EORI-Nummer?

Eine EORI-Nummer ist grundsätzlich für alle Wirtschaftsbeteiligten Pflicht, die Zollanmeldungen stellen oder an Zollverfahren beteiligt sind. Im Einzelnen betrifft das:

  • ✓
    Importeure: Jeder, der Waren aus Nicht-EU-Ländern (z. B. China, USA, Türkei, UK) in die EU einführt.
  • ✓
    Exporteure: Unternehmen, die Waren aus der EU in Drittländer ausführen und eine Ausfuhrerklärung (AE) stellen müssen.
  • ✓
    Zollagenten & Spediteure: Wer als Vertreter Zollanmeldungen stellt, benötigt zwingend eine eigene EORI.
  • ✓
    Lagerhalter: Betreiber von Zolllagern, Freilagern oder zugelassenen Empfängern nach dem vereinfachten Verfahren.
  • ✓
    AEO-Antragsteller: Wer den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator) beantragen möchte, muss eine aktive EORI haben.

Keine EORI benötigen Privatpersonen für gelegentliche, nicht gewerbliche Einfuhren (z. B. Online-Bestellungen aus dem Ausland für den Eigenbedarf). Auch innergemeinschaftlicher Warenverkehr (EU zu EU) erfordert keine EORI-Nummer, da hier keine Zollanmeldung notwendig ist.

3. EORI beantragen: Schritt für Schritt

In Deutschland erfolgt die Beantragung der EORI-Nummer ausschließlich über das ZOLLonline-Portal der Bundeszollverwaltung. Der Prozess ist vollständig digital und in der Regel kostenlos.

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    ZOLLonline-Konto anlegen

    Registrieren Sie sich unter zoll.de → ZOLLonline → Registrierung. Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse und wählen „Unternehmensaccount" (für juristische Personen) oder „Privatkonto" (für Einzelunternehmer). Für die Registrierung empfiehlt sich das ELSTER-Zertifikat oder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.

  2. 2

    Antrag auf EORI-Registrierung aufrufen

    Nach dem Login navigieren Sie zu: Dienstleistungen → Zollverfahren → EORI-Registrierung → Antrag stellen. Das Formular heißt offiziell „Antrag auf Registrierung als Wirtschaftsbeteiligter".

  3. 3

    Pflichtangaben ausfüllen

    Firmenname, Rechtsform, Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID, vollständige Anschrift, Ansprechpartner mit Kontaktdaten und die Art der geplanten Zollverfahren (Einfuhr/Ausfuhr/Transit).

  4. 4

    Unterlagen hochladen

    Je nach Rechtsform: Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Gesellschaftervertrag oder Gewerbeanmeldung sowie Identitätsnachweis des Antragstellers.

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    Antrag absenden und Bestätigung abwarten

    Nach dem Absenden erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Das zuständige Hauptzollamt prüft die Unterlagen und teilt die EORI-Nummer schriftlich (per Post und elektronisch) mit.

4. Erforderliche Unterlagen je Rechtsform

Rechtsform Pflichtunterlagen Hinweis
GmbH / AG / UG Handelsregisterauszug (Abt. B), Gesellschafterliste, Personalausweis Geschäftsführer HR-Auszug nicht älter als 3 Monate
GmbH & Co. KG HR-Auszug (Abt. A + B), Gesellschaftsvertrag Beide Auszüge notwendig
Einzelunternehmen Gewerbeanmeldung, Personalausweis / Reisepass Ggf. Steuer-ID / USt-ID angeben
GbR Gesellschaftsvertrag, Personalausweise aller Gesellschafter Kein HR-Eintrag notwendig
Freiberufler Einkommensteuerbescheid oder Zulassungsurkunde, Personalausweis USt-ID empfohlen, aber nicht Pflicht
Verein / Stiftung Vereinsregisterauszug, Satzung, Personalausweis Vorstand Gewerbliche Tätigkeit muss belegt werden

5. Bearbeitungszeit und was nach der Registrierung kommt

Die reguläre Bearbeitungszeit beim deutschen Zoll beträgt 1–3 Werktage nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen. In Hochzeiten (Jahresende, nach Feiertagen) kann es bis zu 10 Werktage dauern. Eine telefonische Beschleunigung ist nicht möglich.

Nach der Registrierung erhalten Sie:

  • → Schriftliche Mitteilung der EORI-Nummer per Post
  • → Elektronische Bestätigung im ZOLLonline-Postfach
  • → Zugang zu ATLAS (nach separater ATLAS-Registrierung möglich)

Die EORI-Nummer gilt unbefristet, solange das Unternehmen aktiv Außenhandel betreibt. Eine jährliche Erneuerung ist nicht notwendig.

⚠️ Tipp für dringende Einfuhren

Wenn Sie dringend eine Ware importieren müssen und noch keine EORI haben: Beauftragen Sie einen zugelassenen Zollagenten (indirekter Vertreter), der die Anmeldung in eigenem Namen stellt. Das ist teurer, verhindert aber Standgebühren oder Warenverluste. Gleichzeitig stellen Sie den EORI-Antrag.

6. EORI-Daten ändern oder löschen

Bei wesentlichen Änderungen sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Zoll zeitnah zu informieren. Folgende Ereignisse erfordern eine Aktualisierung der EORI-Daten:

  • •Änderung der Firmierung (Umfirmierung, Fusion)
  • •Adressänderung (Verlegung des Firmensitzes)
  • •Rechtsformwechsel (z. B. GbR wird GmbH)
  • •Änderung des gesetzlichen Vertreters
  • •Aufgabe des Außenhandels oder Liquidation
  • •Änderung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Änderungsmitteilung erfolgt über das ZOLLonline-Portal unter: Meine Daten → EORI-Daten ändern. Alternativ kann eine schriftliche Mitteilung an das zuständige Hauptzollamt (HZA Frankfurt am Main für EORI) gesendet werden.

Bei Betriebsaufgabe oder Insolvenz sollte die EORI aktiv beim Zoll zur Löschung gemeldet werden, um Missbrauch zu verhindern. Die Löschung erfolgt nach Prüfung durch das Hauptzollamt.

7. EORI in anderen EU-Ländern nutzen und beantragen

Eine in Deutschland beantragte EORI (DE…) ist in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gültig. Sie müssen keine separate EORI in Frankreich, den Niederlanden oder Polen beantragen — Ihre deutsche EORI funktioniert überall.

Sonderfall: Drittländer-Unternehmen
Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die direkt in der EU Zollanmeldungen stellen (z. B. Nicht-EU-Unternehmen als direkter Vertreter), müssen sich im jeweiligen EU-Eingangsland registrieren. Ein chinesisches Unternehmen, das selbst in Deutschland importiert (DDP-Lieferung), benötigt eine DE-EORI.

Besonderheit UK nach Brexit
Seit dem Brexit am 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitglied mehr. Für Importe aus dem UK benötigen Sie eine deutsche EORI (DE…). Britische Unternehmen, die nach Deutschland exportieren und hier die Zollanmeldung stellen, benötigen ebenfalls eine DE-EORI (oder beauftragen einen deutschen Vertreter).

Land EORI-Präfix Zuständige Behörde
Deutschland DE + 15 Ziffern Generalzolldirektion (via ZOLLonline)
Niederlande NL + 9 Ziffern + B + 2 Belastingdienst / Douane
Frankreich FR + 11 Zeichen Douane Française
Polen PL + 10 Ziffern Krajowa Administracja Skarbowa
Österreich AT + 9 Ziffern BMF / Zoll Österreich
UK (nicht EU) GB + 12 Ziffern HMRC (für UK-Geschäfte)

8. Häufige Fehler bei der EORI-Beantragung

⚠ Fehler: Veralteter Handelsregisterauszug

Der HR-Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein. Viele Antragsteller laden einen älteren Auszug hoch — das führt zu Rückfragen und Verzögerungen.

✓ Lösung: Bestellen Sie einen aktuellen HR-Auszug über das Handelsregister-Portal (handelsregister.de) — kostet ca. 4,50 € und ist sofort verfügbar.

⚠ Fehler: Falsche oder fehlende USt-ID

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (DE…) ist Pflichtangabe. Ohne USt-ID generiert der Zoll eine eigene Nummer, die später schwer zugeordnet werden kann.

✓ Lösung: USt-ID beim Finanzamt beantragen (formlos, kostenlos, dauert 2–4 Wochen) bevor der EORI-Antrag gestellt wird.

⚠ Fehler: Kein ZOLLonline-Konto vor dem Antrag

Viele Unternehmen versuchen, den EORI-Antrag ohne vorherige Kontoregistrierung zu stellen — das ist nicht möglich.

✓ Lösung: Zuerst ZOLLonline-Konto anlegen (dauert 1–2 Tage für die Freischaltung), dann EORI beantragen.

⚠ Fehler: Antragsstellung für jedes EU-Land separat

Unternehmen beantragen fälschlicherweise eine französische und eine deutsche EORI, obwohl eine EU-weit gilt.

✓ Lösung: Eine deutsche EORI (DE…) reicht für alle EU-Zollverfahren. Separate nationale EORI-Nummern sind weder notwendig noch empfehlenswert.

⚠ Fehler: Daten bei Unternehmensänderungen nicht aktualisieren

Nach einer Adressänderung oder Umfirmierung vergessen viele Unternehmen die Aktualisierung beim Zoll. Das kann bei Kontrollen zu Problemen führen.

✓ Lösung: Änderungen sofort über ZOLLonline melden. Hängen Sie sich das als To-Do in Ihren Onboarding-Prozess für Firmenänderungen.

9. EORI und ATLAS: Der Zusammenhang

Die EORI-Nummer ist die Grundvoraussetzung für den Zugang zum deutschen Zollanmeldesystem ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System). ATLAS ist das elektronische Zollanmeldesystem der deutschen Bundeszollverwaltung und für alle Zollanmeldungen ab bestimmten Wertgrenzen Pflicht.

Für den ATLAS-Zugang ist neben der EORI noch eine separate Registrierung als ATLAS-Teilnehmer notwendig. Hierfür muss ein geeignetes Softwaresystem oder der Zugang über einen ATLAS-Dienstleister (z. B. BEO, DTB, AEB) erworben werden. Die Einrichtung dauert in der Regel 2–4 Wochen.

Wenn Sie nur gelegentlich importieren, können Sie alternativ auch über einen Zollagenten arbeiten, der ATLAS in Ihrem Namen bedient (direkte oder indirekte Vertretung). In diesem Fall benötigen Sie zwar eine EORI, aber keinen eigenen ATLAS-Zugang.

Tipp: Zusammenhang EORI → ATLAS → Zollanmeldung

  1. 1. EORI beantragen (Pflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten)
  2. 2. ATLAS-Teilnehmer-Zugang einrichten (für eigene Anmeldungen)
  3. 3. Zollanmeldung in ATLAS stellen (Einfuhranmeldung)
  4. 4. Zollbescheid erhalten und EUSt abführen

Weitere Informationen zur Zollanmeldung im ATLAS-System finden Sie in unserem Leitfaden Zollanmeldung Deutschland — Schritt für Schritt.

Häufige Fragen zur EORI-Registrierung

Was ist eine EORI-Nummer? ▼
EORI steht für Economic Operators Registration and Identification. Es ist eine EU-weit eindeutige Kennnummer, mit der Zollbehörden Wirtschaftsbeteiligte in allen EU-Mitgliedstaaten identifizieren. In Deutschland beginnt sie mit „DE" gefolgt von bis zu 15 Ziffern, z. B. DE123456789012345.
Wer braucht eine EORI-Nummer? ▼
Jeder Wirtschaftsbeteiligte — also jede natürliche oder juristische Person —, der in der EU grenzüberschreitend mit Nicht-EU-Ländern handelt oder am Zollverfahren beteiligt ist, benötigt eine EORI. Das gilt für Importeure, Exporteure, Spediteure, Zollspediteure und Lagerhaltungsunternehmen.
Wie lange dauert die EORI-Beantragung? ▼
Im Online-Verfahren über das ZOLLonline-Portal des deutschen Zolls dauert die Bearbeitung in der Regel 1–3 Werktage. In Ausnahmefällen (Unterlagenprüfung, Rückfragen) kann es bis zu 10 Werktage dauern. Eine mündliche Zusage oder vorläufige Nummer ist nicht möglich.
Kostet die EORI-Registrierung Geld? ▼
Nein, die EORI-Registrierung ist in Deutschland kostenlos. Es fallen keinerlei Gebühren beim Zoll an. Vorsicht bei kommerziellen Dienstleistern, die Registrierungsservices anbieten — diese sind nicht notwendig.
Gilt meine deutsche EORI auch in anderen EU-Ländern? ▼
Ja. Die EORI-Nummer ist EU-weit gültig. Wenn Sie in Deutschland eine EORI DE… haben, können Sie diese für Zollverfahren in Frankreich, den Niederlanden, Polen und allen anderen EU-Mitgliedstaaten verwenden. Eine separate nationale Registrierung ist nicht erforderlich.
Muss ich meine EORI-Nummer aktualisieren? ▼
Ja, bei wesentlichen Änderungen müssen Sie den Zoll informieren: Änderung der Firmierung, Adressänderung, Rechtsformwechsel, Aufgabe der Tätigkeit. Die Aktualisierung erfolgt ebenfalls über das ZOLLonline-Portal oder schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt.
Was passiert, wenn ich ohne EORI-Nummer importiere? ▼
Ohne EORI-Nummer kann keine Zollanmeldung in ATLAS gestellt werden. Die Ware bleibt am Zoll gestellt und entstehen Standgebühren. Im Wiederholungsfall drohen Bußgelder. Eine Zollanmeldung durch einen Zollagenten ist zwar möglich (dieser handelt dann in eigenem Namen), aber teurer und unpraktisch.

Nächste Schritte nach der EORI-Registrierung

Sobald Sie Ihre EORI-Nummer haben, können Sie Ihre erste Zollanmeldung stellen. Nutzen Sie unsere kostenlosen Rechner, um die anfallenden Kosten vorab zu kalkulieren:

Weitere Informationen zur Zollanmeldung: Zollanmeldung Schritt für Schritt →

Quellen & Rechtsgrundlagen: Art. 9 VO (EU) Nr. 952/2013 (UZK); Art. 1 Nr. 18, Art. 6 DelVO (EU) 2015/2446; Generalzolldirektion Deutschland — www.zoll.de; Bundesministerium der Finanzen (BMF) — Merkblatt EORI-Registrierung.